Engelen-Kefer: Keine Willkür bei Betriebsrenten
(Berlin) - Zur Auseinandersetzung um die Kündigung von Betriebsrenten erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 8. Januar in Berlin:
"Betriebsrenten sind als Gehaltsbestandteile keine Verfügungsmasse der Arbeitgeber. Die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, dass die Zusagen für eine betriebliche Altersvorsorge eingehalten werden. Durch Betriebsrenten werden Unternehmen nicht ungerechtfertigt belastet. Schließlich haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Teil der Vereinbarung durch ihre Arbeitsleistung bereits erbracht. Auch für Betriebsrenten gilt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung.
Deshalb hat die Rechtsprechung bereits ein differenziertes System entwickelt, mit dem die Bedingungen für eine Einschränkung von Betriebsrentenzusagen geregelt werden. Der Vorschlag, den Widerruf von Betriebsrenten gesetzlich zu regeln, würde deshalb an der geltenden Rechtslage nichts ändern. Es wäre allerdings ein politisches Signal für mehr Vertrauen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die zusätzliche Altersversorgung. Denn die Betriebsrente muss auch in Zukunft eine verbindliche Form der Alterssicherung bleiben, um das sinkende gesetzliche Rentenniveau auszugleichen. Es zeigt sich aber, wie notwendig es ist, bei der anstehenden Rentenreform ein ausreichendes Sicherungsniveau festzuschreiben und die betriebliche Altersvorsorge weiter auszubauen.
Es liegt aber auch in der Verantwortung der Arbeitgeber, dass die betriebliche Altersvorsorge nicht ins Rutschen gerät. Eine weitere Verunsicherung in den Betrieben würde den Aufbau der zusätzlichen privaten Vorsorge unnötig gefährden. Finanzinstitute, die die Altersversorgung für ihre eigenen Beschäftigten einschränken, wären aber die ersten, die vom Vertrauensverlust betroffen wären."
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