Engagement für breit gestreute, vielfältige und hochwertige Musikkultur / Kritik an geplanten Steuern auf privaten Musikunterricht / VDKD Präsident Russ: "Musikschüler sind das Konzertpublikum von morgen" / Appell an das BMF: Klarstellung und Bekenntnis zur kulturellen Bildung
(München) - Auch auf der Jahresversammlung des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) am 14. September 2012 in Stuttgart sprachen sich die Mitglieder für ein kreatives Miteinander von öffentlichen und privaten Anbietern aus und kritisierten die Wettbewerbsverzerrung, der sie sich in vielen Orten und Bereichen stellen müssen. Dementsprechend appelliert der VDKD in der aktuellen Auseinandersetzung um die Besteuerung von privatem Musikunterricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), von dieser Ungleichbehandlung abzusehen und sich klar zur kulturellen Bildung zu bekennen.
VDKD Präsident Michael Russ betont: "Die kulturpolitische Bedeutung der geplanten Umsatzsteuerreform ist immens. Privater Musikunterricht ist eine wichtige Ergänzung zu den öffentlichen Schulen. Private Institutionen bieten nicht nur Leistungen an, die auch der Freizeitgestaltung dienen, sondern sie bilden den Grundstein zur musikalischen und kulturellen Bildung junger Menschen. Dies gilt es, nachhaltig zu fördern. Da 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zwangsläufig eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren bedeuten würde, wäre kulturelle Teilhabe für alle konterkariert. Private Musiklehrer leisten ebenso wie die privaten Konzertveranstalter einen unverzichtbaren Beitrag für eine breite, vielfältige und hochwertige kulturelle Infrastruktur. Musikunterricht bildet die Basis für ein lebendiges Musikleben und ist gerade auch für den Bereich der Klassik und des Publikums Klassischer Musik von enormer Wichtigkeit. Musikschüler sind das Konzertpublikum von morgen."
Im Zuge der Angleichung an geltendes EU-.Recht stößt das geplante Jahressteuergesetz 2013 auf großen Widerspruch im Kulturbetrieb, da die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neu gefasst werden soll. Prof. Dr. Johannes Kreile, Geschäftsführender Justitiar des VDKD, verdeutlicht: "Reine Bildungsleistungen bleiben unabhängig vom Anbieter steuerfrei. Leistungen zur reinen Freizeitgestaltung sollen dagegen steuerpflichtig sein, wenn der Anbieter eine Gewinnerzielung beabsichtigt, hier wird künftig ein Steuersatz von 19 Prozent fällig. Es kann nicht sein, dass der Wert der Musikerziehung und kulturellen Bildung nicht mehr einheitlich betrachtet wird und Raum für Interpretationen lässt - deshalb appellieren wir an das BMF, sich deutlich zur umsatzsteuerrechtlichen Gleichbehandlung von privatem und öffentlichem Musikunterricht zu bekennen."
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 230 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich über zwei Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 42 Millionen Besuchern ansprechen.
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