Pressemitteilung | k.A.

Energiewirtschaftsrecht: Nettosubstanzerhalt nicht verwässern / BGW fordert, die Investitionsfähigkeit in Gasnetze sicherzustellen

(Berlin) – Das Bundeskabinett hat am 28. Juli den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts beschlossen. Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) begrüßt, dass das Prinzip der Nettosubstanzerhaltung als Grundlage für kostenbasierte Durchleitungsentgelte im Gesetzentwurf festgeschrieben ist. Kritisch zu beurteilen ist jedoch, dass dieses Prinzip nicht uneingeschränkt gelten soll. „Zur uneingeschränkten Anwendung des Prinzips der Nettosubstanzerhaltung aber gibt es aus Sicht des BGW keine Alternative. Eine Verwässerung dieses Prinzips würde die künftige Investitionsfähigkeit der Branche in die Gasnetze gefährden“, so Dr. Wolf Pluge, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGW.

Zu begrüßen sei weiter, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, im Rahmen einer Verordnung bei der Importstufe für die Entgeltfindung das Vergleichsmarktprinzip anzuwenden. Damit werde dem bestehenden und potentiellen Leitungswettbewerb Rechnung getragen. „Dieses Prinzip sollte jedoch im Gesetz selbst im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Entgeltregelung definitiv festgeschrieben werden“, so Pluge weiter. Positiv bewertet Pluge die Entscheidung für eine ex-ante-Methodenregulierung der Entgelte. Dies trage der komplexen Struktur im deutschen Gasmarkt Rechnung.

Beim Unbundling fordert der BGW weiterhin, dass Synergien für die Unternehmen erhalten bleiben müssen. Hierzu müssen für die Unternehmen insbesondere beim organisatorischen Unbundling größere Gestaltungsspielräume geschaffen werden. Dies gelte vor allem für die Netzsteuerung. Hier seien noch entsprechende Nachbesserungen notwendig. Positiv wertet Pluge, dass die Forderungen des BGW nach steuerlicher Neutralität des Unbundling berücksichtigt worden sind. „Es kommt jetzt darauf an, dass diese Regelungen an die praktischen Bedürfnisse der Unternehmen angepasst werden.“ Den Unternehmen müssten auch in dieser Frage Gestaltungsspielräume eingeräumt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/28041-0, Telefax: 030/28041-520

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