Energiesteuern: Musterklage eingereicht / Zoll verweigert Entlastung für bei der Senge genutztes Gas
(Eschborn) - Ein Textilunternehmen hat Klage gegen das Zollamt eingereicht. Dieses weigerte sich, dem Betrieb die Steuern zu erstatten, mit denen das bei der Senge genutzte Erdgas belastet ist gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers.
Das renommierte Unternehmen der Textilbranche beantragte beim Hauptzollamt die Steuerentlastung für die Senge. Die Behörde lehnte ab. Auch der Einspruch blieb erfolglos. Jetzt führt das Unternehmen stellvertretend für andere Firmen der Branche einen Musterprozess. Der Gesamtverband textil+mode unterstützt dieses Verfahren. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung wird der Zoll keine weiteren Anträge über die Steuerentlastung bescheiden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Zoll sich bei der Entlastung quer stellt, sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes textil+mode. Dieses Verhalten schadet dem Standort Deutschland. Die Energiepreise sind stark gestiegen; Steuerminderungen sind notwendiger als je zuvor.
Vor rund einem Jahr ist das neue Energiesteuergesetz in Kraft getreten. Es enthält eine Vorschrift zur Steuerentlastung besonders energieintensiver Prozesse. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber das Mineralölsteuergesetz abgeschafft. Unter seiner Geltung war Erdgas, das zum Absengen von Textilfasern verwendet wurde, steuerfrei. In der Begründung zum neuen Gesetz steht, dass dies so bleiben soll. Die Finanzbehörden missachten durch die Ablehnung den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers. Die Weigerung, zu entlasten, stellt im Ergebnis den Versuch dar, die Steuern zu erhöhen. Offensichtlich haben sprudelnde Steuereinnahmen mehr Bedeutung als günstige Produktionsbedingungen. Der Gesamtverband textil+mode geht davon aus, dass das Finanzgericht im Sinne der Textilindustrie entscheiden wird.
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