Energiespar-Verordnungen: Wirkungslose Bürokratiemonster verabschiedet
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute zwei Energiespar-Verordnungen mit kurz- und mittelfristiger Wirkung verabschiedet. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft hatte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld mit Nachdruck speziell auf den hohen Bürokratieaufwand und die geringe Wirkung der Informationspflichten hingewiesen. Dennoch wurden diese zum Nachteil von Mietern und Wohnungsunternehmen weiter verschärft.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
"Die heute verabschiedeten Verordnungen kann man leider nur als wirkungslose Bürokratiemonster bezeichnen. Angesichts der kritischen Lage bei der Gasversorgung ist mehr Energieeinsparung natürlich der richtige Weg. Die Wohnungsunternehmen engagieren sich hier intensiv bei der energiesparenden Optimierung ihrer Heizungen und der Information der Mieter über einen energieeffizienten Gebrauch der Wohnung. Die beiden neuen Verordnungen bewirken aber vor allem Umsetzungsaufwand bei kaum zusätzlicher Energieeinsparung sowie höhere Kosten für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieter.
Teile der neuen Pflichten sind schlicht nicht umsetzbar, insbesondere die Informationspflichten über den individuellen Energieverbrauch einer jeden Wohnung. Die Daten der Energielieferanten, die hierfür die Grundlage sind, geben diese spezifischen Informationen gar nicht her, sie müssten mit Daten aus der Heizkostenabrechnung verschnitten werden. Der mit der Informationspflicht ausgelöste Prozessaufwand ist gigantisch und zieht trotz des allgemein herrschenden Fachkräftemangels zusätzlich Personalkapazitäten von anderen, wichtigeren Maßnahmen ab. Wirklich wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung im Rahmen von energetischen Sanierungen bleiben so auf der Strecke.
Trotz der einhelligen Warnungen von Verbänden aus Energie- und Wohnungswirtschaft vor Nachteilen für Mieter und Unternehmen hat der Gesetzgeber die Verordnungen sogar noch verschärft: Die sehr aufwändige Informationspflicht über den individuellen Energieverbrauch muss bei jedem Preisanstieg erneut per Brief an alle Mieter versendet werden, die keine Mailadresse gemeldet haben. Das ist Prozesswahnsinn mit kaum einem Mehrwert.
In Bezug auf die sich dynamisch entwickelnde Gaskrise wäre eine Information über die gestiegenen Energiepreise verbunden mit einer Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten sinnvoller. Dies würde denselben Zweck mit einem Bruchteil des Aufwandes erfüllen. Dazu müsste der Gesetzgeber jedoch klarstellen, dass mehrmalige Anpassungen der Vorauszahlungen für Heizkosten innerhalb einer Abrechnungsperiode rechtssicher möglich sind. Hier kneift die Politik aber - genauso wie bei der Frage, dass Vermietern in Umsetzung von außerdem vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen für die Heizungsanlagen keine Mietminderungsansprüche drohen dürfen. Viel sinnvoller für die gesamte Energiewende insgesamt wäre es, wenn endlich alle Hindernisse für wirklich wirksame Maßnahmen wie Mieterstrom und einen technologieoffenen, energieeffizienten Umbau ganzer Wohnquartiere beseitigt würden."
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Andreas Schichel, Leiter Pressestelle
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