Pressemitteilung | Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. (VEH) - Hauptgeschäftsstelle

Energiepreisbremse: Hauseigentümer:innen mit Ölheizungen nicht benachteiligen

(Mannheim) - Zu dem aktuell vorliegenden Zwischenbericht der Expert:innen-Kommission Gas und Wärme nimmt der VEH - Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. wie folgt Stellung:
"Die dramatisch gestiegenen Preise für Wärmenergie drohen die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Haushalte und Unternehmen in erheblichem Ausmaß zu überfordern. Wir begrüßen daher das Vorhaben der Bundesregierung, Haushalte und Unternehmen durch eine einheitliche staatliche Regelung schnell finanziell zu entlasten. Die aktuellen Vorschläge der Kommission greifen aber eindeutig zu kurz" - so Thomas Rundel, Energiehändler aus Singen am Bodensee und Vorsitzender des VEH.

Zwar spielen Erdgas und Fernwärme eine wichtige Rolle bei der Versorgung mit Wärmeenergie. Eine einseitige Fokussierung auf die Preisentwicklung von Erdgas und Fernwärme blendet aber die Tatsache aus, dass rund 25 Prozent des Wohnraums in Deutschland - in Südwestdeutschland sogar weit über 30 Prozent - durch Ölheizungen beheizt wird. Auch die Preise für Heizöl haben sich im laufenden Jahr mehr als verdoppelt und belasten zahlreiche Menschen in Deutschland.

"Der aktuelle Zwischenbericht sieht vor, dass die Belastungsentwicklung ab März 2023 für Gaskunden durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas und 9,5 ct/kWh für Fernwärme (für ein Grundkontingent der Verbrauchsmenge) gedämpft wird", erläutert Hans-Jürgen Funke, VEH-Geschäftsführer.

"Bei dem aktuellen Heizölpreis zahlen die Verbraucher:innen derzeit rund 16 - 17 ct/kWh. Wir appellieren daher an die Bundesregierung und die Expert:innen-Kommission Gas und Wärme, die rund 20 Mio. Menschen in Deutschland, die Heizöl zur Wärmeerzeugung nutzen und derzeit einen äußerst wichtigen Beitrag zur Energiesicherheit leisten, nicht zu benachteiligen", so Funke weiter.
Nach Ansicht des Verbandes ist es zum einen vorstellbar, kurzfristig den Mehrwertsteuersatz auf Heizöl auf sieben Prozent zu senken. Zum anderen sollten beispielsweise mindestens 30 Prozent des Betrags der letzten Heizölrechnung durch staatliche Zuschüsse erstattet werden. Nur so kann verhindert werden, dass sowohl Privathaushalte als auch Gewerbe- und Industriebetriebe Gefahr laufen, kurz- oder mittelfristig von einer Insolvenz betroffen zu werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. (VEH) Pressestelle Tullastr. 18, 68161 Mannheim Telefon: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222

NEWS TEILEN: