Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Energiemarkt braucht wirkungsvolle Missbrauchsaufsicht

(Berlin) - Verbändevereinbarungen sind nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nach wie vor ein geeignetes Konzept zur Regelung des Strom- und Gasnetzzugangs, sofern dieser weiterhin der uneingeschränkten Kontrolle der Kartellbehörden unterliegt.

Keinesfalls sollten durch das rechtspolitische Experiment der "Vermutungsklausel" Hemmnisse für eine wirkungsvolle und zügige Missbrauchsaufsicht errichtet werden.

Die gesetzliche Verankerung des Sofortvollzugs von kartellbehördlichen Entscheidungen weist den richtigen Weg zur Sicherung wirksamer Wettbewerbsprozesse in der Strom- und Gaswirtschaft, der nicht durch die Einengung des kartellrechtlichen Anwendungsbereiches versperrt werden darf.

In einer Eingabe zur Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 13. Mai lehnt der DIHK die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung Erdgas II in der anstehenden Novelle des Energierechts ab. Eine Verbändevereinbarung, die kleinen und mittelständischen Gasnachfragern die Vorteile des Wettbewerbs weitgehend vorenthält, darf nicht zur "guten fachlichen Praxis" erklärt werden.

Bedenklich erscheint aus Sicht des DIHK zudem die Schutzklausel bei Elektrizitätsimporten, die durch bürokratische Herkunftsnachweis-Pflichten zu Nachteilen für den Handel über Strombörsen und damit letztlich für die Verbraucher führen wird. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang der Verzicht auf eine Reziprozitätsklausel im Gasmarkt, die zu einer geringeren Wettbewerbsintensität geführt hätte, ohne dass Anreize für eine schnellere Marktöffnung in anderen EU-Mitgliedstaaten gesetzt worden wären.

Durch die Liberalisierung des Messwesens könnte ein weiteres Segment des Energiemarktes für Wettbewerbsprozesse geöffnet werden. Im Energiewirtschaftsrecht sollte klargestellt werden, dass Stromkunden berechtigt sind, alternativ zum Netzbetreiber die Verantwortung für die Zählerablesung/-auswertung selbst zu übernehmen oder auf Dritte zu übertragen.

Die derzeit beträchtliche Preisspanne für nahezu identische Messdienstleistungen der Energieversorger lässt deutliche Preissenkungsspielräume nach dem Eintritt von Wettbewerbsprozessen erwarten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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