Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Energiegipfel muss Weichen für eine zukunftsweisende Energiepolitik stellen

(Berlin) - Im Vorfeld des am 18. September beim Bundeskanzler stattfindenden Energiegipfels hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klare und verlässliche Signale für eine zukunftsweisende Energiepolitik gefordert. „Statt die Förderung erneuerbarer Energien zu verteufeln, sollte Wirtschaftsminister Clement sich lieber um einen funktionierenden Energiemarkt und den Aufbau einer starken Regulierungsbehörde kümmern“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Nachdem das deutsche Sondermodell der Verbändevereinbarung gescheitert ist, sei der Minister nun gefordert, die Voraussetzungen für eine zukunftsweisende Energieversorgung zu schaffen. Dazu gehören auch verlässliche Perspektiven für den Ausbau erneuerbarer Energien. „Es kann doch nicht sein, dass ein Wirtschafts- und Arbeitsminister bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage einem florierenden Wachstumsmarkt die Existenzgrundlage entziehen will“, so Müller. Die Förderung und Ausweitung des Anteils erneuerbarer Energien sei nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch sinnvoll, da sie die Abhängigkeit von unsicheren Energieimporten verringert und Investitionen und Arbeitsplätzen überwiegend im Mittelstand schafft.

Eine vorausschauende Energiepolitik muss auf erneuerbare Energien setzen und zugleich Schluss machen mit missbräuchlich überhöhten Netznutzungsentgelten und überzogenen Regelenergiekosten. Um dies zu gewährleisten fordert der vzbv eine starke, mit weitreichenden Kompetenzen und Kontrollbefugnissen ausgestattete Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt. Nur diese könne die alten Versorgungsunternehmen dazu bewegen, endlich ihre Hausaufgaben zu machen „Der mangelnde Wettbewerb und die fehlende Regulierung sind der wichtigste Preistreiber auf den Strom- und Gasmärkten. Der Ausbau erneuerbarer Energien fällt demgegenüber kostenmäßig kaum ins Gewicht“, so Verbraucherschützerin Müller.

Der vzbv fordert, bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf mindestens 25 Prozent zu steigern. Schon im nächsten Jahrzehnt sei aufgrund neuer technischer Entwicklungen und der zu erwartenden Verteuerung herkömmlicher Energieträger damit zu rechnen, dass erneuerbare Energien konkurrenzfähig werden. Diesem Umstand trägt der Referentenentwurf zum Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) durch eine mittelfristig sinkende Förderung der erneuerbaren Energien auch Rechnung. Edda Müller: „Wären seinerzeit Kohle und Kernenergie ähnlich transparent und zeitlich befristet gefördert worden wie heute die erneuerbaren Energien, hätte dies dem Verbraucher sehr viel Geld und die ineffiziente und intransparente Versorgungsstrukturen erspart.“

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des vzbv die Kritik an der Abnahmevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Angestrebt werden müsse ein effizienteres Netzmanagement und eine gerechtere Umlage der Abnahmevergütungen. Die großen Stromverbraucher der Industrie dürften von einer Beteiligung an der Umlage nicht ausgenommen werden. Eine entsprechende Härtefallregelung im EEG lehnt der vzbv entschieden ab.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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