Pressemitteilung | vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.

Energieeffizienz als das Fundament für die Energiewende

(Hannover) - Die Reaktionen zum Koalitionsvertrag rund um das Thema Energiewende können unterschiedlicher nicht sein. Grüne und Umweltvertreter sehen einen Verrat an der Energiewende durch das Ausbremsen des Ausbaus von Photovoltaik und Windenergie. Wirtschafts- und Industrievertreter beklagen sich hingegen darüber, dass die geplanten Maßnahmen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nur halbherzig seien und nicht ausreichen. Diese verschiedenen Interessen und Forderungen lassen sich nur mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz effektiv umsetzen. Hier bietet sich die Energiedienstleistung Contracting an, durch die unter Einsatz von modernen, hocheffizienten Technologien die energetische Sanierung vorangetrieben wird und somit eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz bewerkstelligt wird, ohne dabei den Finanzhaushalt von Gebäudeeigentümern zu belasten.

Die größten Effizienzpotenziale durch Contracting-Lösungen sind im Bestands-Wohnungsbau zu erzielen. Aus diesem Grund gibt es seit dem 01.07.2013 den § 556c BGB und die dazugehörige Wärmelieferverordnung. Damit gibt es erstmals eine einheitliche Regelung zum Übergang auf Wärmelieferung in Bestandsmietverhältnissen. Diese Regelungen sollen dazu dienen, den Übergang auf Wärmelieferung zu erleichtern. Erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Recht sind gesammelt worden. Ob das neue einheitliche Verfahren wirklich Erleichterungen beim Übergang auf Wärmelieferung bringt und welche Anforderungen im Detail zu erfüllen sind, wird bei der VfW-Konferenz "Contracting - Quo Vadis?" am 28.01.2014 in Berlin von erfahrenen Mietrechtsexperten geklärt und erläutert.

Das neue Recht beschränkt sich nicht auf mietrechtliche Fragen, sondern formuliert auch umfangreiche Anforderungen an Energielieferungsverträge, die im Rahmen der Umstellung abgeschlossen werden. Die Konferenz behandelt die Auswirkungen auf die Praxis und die Unterschiede zum allgemeinen Wärmelieferungsvertragsrecht. Die Konferenz dient als Orientierungsplattform für Vermieter, Verwalter, Energielieferanten und Berater und zeigt Lösungen und Perspektiven für den praktischen Umgang mit dem neuen Recht auf.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Fax: (0511) 36590-19

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