Energiedienstleistungen unterstützen Kommunen bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Contractoren entlasten Kommunen und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen.
(Hannover) - Der im Juni von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine Energieeffizienzrichtline, sollte durch verbindliche Maßnahmen gewährleisten, dass die EU ihr Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken, noch erreicht. Für öffentliche Liegenschaften sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2014 dafür sorgen, dass jährlich 3 Prozent der Fläche der öffentlichen Gebäude renoviert wird. Das zu realisieren ist für die Kommunen mit erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Eine optimale Lösung kann die Einbeziehung eines Energiedienstleisters sein. Der Energiedienstleister übernimmt z. B. die Wärmelieferung, sodass die Kommunen keine Investition in neue Anlagen selber tätigen müssen und kommen trotzdem ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nach.
Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass in der Richtlinie u. a. auch geregelt ist, dass Musterverträge für Energiedienstleistungen im öffentlichen Sektor zur Verfügung gestellt werden sollen. Hier stellen insbesondere Energiedienstleistungs-Modelle ein erhebliches Potential gerade für die öffentliche Hand dar, um niedriginvestive Maßnahmen (z. B. im Bereich der Gebäudetechnik) ohne hohe Anfangsinvestitionen für finanzschwache öffentliche Körperschaften schnell umzusetzen. "Dieser Schritt reicht allerdings noch nicht aus. Zusätzlich sollte eine Prüfpflicht für Contracting bei öffentlichen Vergaben von umfangreichen Modernisierungen der Gebäudetechnik eingeführt werden.", betont Dipl.-Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des Verbandes für Wärmelieferung e.V. (VfW).
"Die Energiedienstleitungsbranche steht bereit, die durch den Richtlinienentwurf zugedachte Rolle des Umsetzens von Energieeffizienz auf breiter Front zu übernehmen.", so Arnold weiter. "Allerdings können nur verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen neue Investitionen und neue Angebote entstehen lassen. Die Bundesregierung kann in den Beratungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie maßgeblich dazu beitragen, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit zu erzeugen und damit die Energiewende Realität werden lassen."
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