Energiedienstleistungen als Rückgrat für die Energiewende
(Hannover) - In zahlreichen deutschen Heizkellern schlummert ein enormes Einsparpotential, da veraltete, ineffiziente Energieanlagen verwendet werden. Das Schornsteinfegerhandwerk hat im Rahmen der jährlichen Erhebungen festgestellt, dass bundesweit ca. 1 Millionen Heizanlagen erhebliche Mängel aufweisen und bestätigt damit den Modernisierungsstau im deutschen Bestandsbau. Vermieter scheuen oftmals aufgrund der hohen Investitionskosten, in effizientere Technik zu investieren. Dabei bieten Energiecontractoren das geeignete Geschäftsmodell, um die Effizienz der Heizanlagen zu erhöhen, die Umwelt zu schonen, Energie einzusparen, Investitionen anzuschieben und damit Arbeitsplätze zu schaffen und das ganze ohne steigende Energiekosten für die Verbraucher. Die Energiewende funktioniert nur mit kleinen und mittelständischen Energiedienstleistern: nur sie sind in der Lage, intelligente und technisch anspruchsvolle Lösungen in effizienter Weise umzusetzen. Diesen Unternehmen darf kein Hemmnis in den Weg gelegt werden.
Insbesondere im Wohnungsbau ist ein erheblicher Nachholbedarf bei Modernisierungen festzustellen, obwohl laut einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap 75 Prozent der deutschen Bevölkerung hinter der Energiewende stehen. Beispielsweise werden anspruchsvolle Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht installiert und die positiven volkswirtschaftlichen Folgen, die mit deren Nutzung einhergehen würden, treten nicht ein. Die Gründe dafür liegen zum einen beim Eigenheimbesitzer, für den die Installation zu teuer und zu kompliziert ist. Zum anderen werden dem Energiedienstleister, der bereit wäre, die Investition zu übernehmen und auch dazu in der Lage wäre, die neuen Energieanlagen besonders effizient zu betreiben, Steine in den Weg gelegt. Denn sowohl die Vermarktung der Wärme unterliegt zusätzlichen Anforderungen, als auch die Vermarktung des dezentral erzeugten Stroms.
Das Haupthemmnis bei der Wärmelieferung ist die Mietrechts-Novelle und das komplexe Berechnungsprozedere, das die Wärmelieferverordnung seit dem 01.07.2013 vorschreibt. Beim Strom ist das Hemmnis die EEG-Umlage in Höhe von 6,24 Cent/kWh ab 2014. Diese Umlage hat auch der dezentrale KWK-Anlagenbetreiber zu zahlen, der in Kleinstanlagen höchst effizient umweltfreundlichen Strom erzeugt. Ein Stromlieferant, der ein kleines BHKW zur Stromlieferung ohne Netzbezug einsetzt, hat keine Möglichkeit, sich von der EEG-Umlage zu befreien. Ein Industrieunternehmen, das hohe Verbräuche hat und das Klima belastet, hat demgegenüber diese Möglichkeit der Umlagebefreiung.
Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW kritisiert: "Wenn man die EEG-Vergütung kürzt und die Betreiber von Anlagen, die mit Erneuerbaren Energien Strom erzeugen, zur Direktvermarkung zwingt, funktioniert das nur, wenn man den an diesem Vermarktungsprozess Beteiligten keine Hindernisse in den Weg legt und die heute schon bestehenden Hindernisse in diesem Bereich beseitigt. Ansonsten stoppt man die Energiewende und befördert den Erhalt ineffizienter Strukturen."
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