Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund / Kieler Mieterverein e.V.

Energieausweis ab heute (1. Juli 2008) Pflicht / Mieterbund empfiehlt Einsichtnahme / Bedarfsausweis aussagekräftiger als Verbrauchsausweis

(Kiel) - Mit dem heutigen (1. Juli 2008) Tage müssen Vermieter bei einer beabsichtigten Vermietung den Mietinteressenten einen Energieausweis vorlegen, soweit das Gebäude bis 1965 fertiggestellt worden ist. Für Häuser, die später errichtet wurden, gilt die Vorlagepflicht erst ab dem 1. Januar 2009. Die schleswig-holsteinische Mieterorganisation empfiehlt allen Mietinteressenten sich diesen Ausweis unbedingt zeigen zu lassen. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes (nicht lediglich der Wohnung). Zwar können aus diesem Energieausweis keine unmittelbaren Rechte abgeleitet werden, trotzdem gibt er bereits deutliche Hinweise darauf, mit welchem Energieverbrauch gerechnet werden muss. Dies ist angesichts der dramatisch gestiegenen Energiekosten besonders wichtig.

Die Energieeinsparverordnung 2007 kennt den Energieausweis in zwei Varianten: Es gibt den sogenannten „Bedarfsausweis“ und den „Verbrauchsausweis“. Ersterer errechnet den Energieverbrauch anhand der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Letzterer spiegelt den Verbrauch der letzten drei Jahre oder Abrechnungsperioden wider. Es liegt auf der Hand, dass der Bedarfsausweis aussagekräftiger ist, weil er um das Nutzerverhalten bereinigt ist. Diese Form des Energieausweises wird von der Mieterorganisation bevorzugt. Aber auch der Verbrauchsausweis ist durchaus aussagekräftig und ein Schritt in die richtige Richtung. Vergleichswerte aus dem Heizspiegel 2007 – fußend auf Kieler Daten aus 2006 sind beigefügt.

Leider sieht das Gesetz keine Pflicht des Vermieters vor, dem Mieter im bestehenden Mietverhältnis den Energieausweis zugänglich zu machen. Der Vermieter ist nicht einmal verpflichtet, dem Mieter eine Kopie auszuhändigen. Vernünftige Vermieter werden dies auf Wunsch dennoch tun.

Die Verpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung 2007 sind bußgeldbewehrt. Danach handelt ordnungswidrig, wer unter anderem einen Energieausweis trotz Verpflichtung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar un-ter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931

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