Energetische Gebäudesanierung neu denken / Fragen der Wirtschaftlichkeit und der mietrechtlichen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand
(Berlin) - "Die energetische Gebäudesanierung, die Steigerung der Energieeffizienz und damit ein wichtiger Baustein für die energetische Gebäudesanierung steht und fällt mit der Akzeptanz der Betroffenen, das heißt von Mietern und Eigentümern", erklärten die Präsidenten des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, und von Haus & Grund Deutschland, Dr. Rolf Kornemann, in einem gemeinsamen Pressegespräch in Berlin. "Deshalb ist es jetzt dringend notwendig, die energetische Gebäudesanierung neu zu denken. Wir brauchen ausgewogene, klare, verständliche, Streit verhindernde Rahmenbedingungen und Vorgaben für die energetische Gebäudesanierung", so die Präsidenten der Mieter- und Eigentümerorganisationen.
Bis heute gibt es keine befriedigende Antwort auf die Kernfragen der energetischen Gebäudesanierung:
- Wer soll letztlich die energetischen Modernisierungen zahlen und in welchem Umfang?
- Wie kann die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer und Vermieter sichergestellt werden?
- Welche Kostenbeteiligung ist für Mieter zumutbar?
- Welche Anreize für eine sinnvolle energetische Gebäudesanierung sind notwendig und möglich?
"Wir sind mit der jetzigen Situation und Rechtslage unzufrieden. Wir fordern gemeinsam eine sozialverträgliche Energiewende. Fragen der Wirtschaftlichkeit und der mietrechtlichen Rahmenbedingungen gehören auf den Prüfstand. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen reichen nicht aus, werden den komplexen und vielfältigen Fragestellungen der energetischen Gebäudesanierung nicht gerecht", sagten Rips und Kornemann. "Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, in der die Politik gemeinsam mit uns und den anderen wohnungswirtschaftlichen Akteuren eine einfache und für alle Beteiligten befriedigende mietrechtliche Regelung für die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestandes erarbeitet."
Deutscher Mieterbund und Haus & Grund Deutschland nannten jetzt erste Eckpunkte einer sozialverträglichen Neuregelung, die es zu beachten gilt:
- Anforderungen an die energetische Modernisierung müssen technologieoffen sein und quartiersbezogene Lösungen ermöglichen.
- Investitionen in die energetische Modernisierung müssen sich für Vermieter und Mieter rechnen, das heißt im Idealfall, für den Vermieter in angemessener Frist amortisieren und für den Mieter durch Einsparungen kompensieren lassen.
- Öffentliche Förderung, das heißt, staatliche Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und steuerliche Förderungsmaßnahmen sind unverzichtbar. Sie ist wegen des gesamtgesellschaftlichen Interesses am Klimaschutz auch gerechtfertigt.
- Ziel öffentlicher Fördermaßnahmen muss eine möglichst hohe Endenergieeinsparung sein.
- Notwendig ist eine kompetente Planung energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden, neutralen Energieberatung, die in das Fördersystem einzubeziehen ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Fax: (030) 22323100