Endverteilungsunternehmen haben Netzzugangsentgelte flächendeckend veröffentlicht / Verbändevereinbarung Erdgas umgesetzt
(Berlin) - Die Endverteilungsunternehmen der deutschen Gaswirtschaft haben auf Basis der Verbändevereinbarung Erdgas ihre Netzzugangsentgelte für den Netzzugang bei Erdgas flächendeckend veröffentlicht. Damit haben sie die Grundlage für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt geschaffen. Darauf weist der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) mit Nachdruck hin.
Die Entgeltfindungskriterien sind in der von den Vertretern der Gaswirtschaft und den Industrieverbänden BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) und VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.) gemeinsam unterzeichneten Verbändevereinbarung Erdgas klar definiert. In der Verbändevereinbarung ist eindeutig geregelt, dass eine Anpassung der Durchleitungsentgelte auf der Endverteilerstufe nur einvernehmlich möglich ist.
Dieses Einvernehmen war nicht mehr zu erzielen, nachdem die Industrieverbände VIK und BDI im April 2003 einseitig die Verhandlungen zur Verbändevereinbarung Erdgas abgebrochen haben. Die Vorwürfe des VIK entbehren damit jeglicher Grundlage.
Der BGW weist weiter darauf hin, dass die Verbändevereinbarung Erdgas II vertragsgemäß zum 30. September 2003 ausgelaufen ist. Die Verrechtlichung im Energiewirtschaftgesetz ist bis zum 31. Dezember 2003 befristet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW)
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin
Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520
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