Pressemitteilung | k.A.

Endverteilungsunternehmen haben Netzzugangsentgelte flÀchendeckend veröffentlicht / VerbÀndevereinbarung Erdgas umgesetzt

(Berlin) - Die Endverteilungsunternehmen der deutschen Gaswirtschaft haben auf Basis der VerbĂ€ndevereinbarung Erdgas ihre Netzzugangsentgelte fĂŒr den Netzzugang bei Erdgas flĂ€chendeckend veröffentlicht. Damit haben sie die Grundlage fĂŒr mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt geschaffen. Darauf weist der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) mit Nachdruck hin.

Die Entgeltfindungskriterien sind in der von den Vertretern der Gaswirtschaft und den IndustrieverbÀnden BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) und VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.) gemeinsam unterzeichneten VerbÀndevereinbarung Erdgas klar definiert. In der VerbÀndevereinbarung ist eindeutig geregelt, dass eine Anpassung der Durchleitungsentgelte auf der Endverteilerstufe nur einvernehmlich möglich ist.

Dieses Einvernehmen war nicht mehr zu erzielen, nachdem die IndustrieverbĂ€nde VIK und BDI im April 2003 einseitig die Verhandlungen zur VerbĂ€ndevereinbarung Erdgas abgebrochen haben. Die VorwĂŒrfe des VIK entbehren damit jeglicher Grundlage.

Der BGW weist weiter darauf hin, dass die VerbĂ€ndevereinbarung Erdgas II vertragsgemĂ€ĂŸ zum 30. September 2003 ausgelaufen ist. Die Verrechtlichung im Energiewirtschaftgesetz ist bis zum 31. Dezember 2003 befristet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520

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