Endlich konsequente Harmonisierung im Zulassungswesen ? / VUP sieht Chancen in einem Deutschen Akkreditierungsgesetz
(Gießen) - Zum Gesetz zur Neuordnung des deutschen Anerkennungs- und Akkreditierungswesens fand am 29.04.2004 eine Anhörung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in Berlin statt. Diskussionsgrundlage dafür war ein Eckpunktepapier, welches das Ministerium im Vorfeld veröffentlicht hatte.
Neben der Vertreterin des Bundesverbandes der Industrie (BDI) und den Sprechern der Akkreditierungsstellen und der Länderministerien hatte auch der Deutsche Verband der Unabhängigen Prüflaboratorien (VUP) Gelegenheit, in einem Grundsatzstatement die Position der Branche der Prüflaboratorien darzustellen.
Auf der vom zuständigen Referenten des BMWA, MinR Norbert Barz, und seinem Mitarbeiter exzellent vorbereiteten Anhörung herrschte ein im Grundsatz positiver Tenor für das Vorhaben. Selbst die Länder, die durch ein Deutsches Gesetz Kompetenzeinbußen befürchten, äußerten sich positiv, forderten jedoch Ausnahmeregelungen. Dies wurde von den Vertretern der Privatwirtschaft als entgangene Chance zur Entbürokratisierung kritisch gesehen.
VUP-Präsidiumsmitglied Tilman Burggraef brachte vor ca. 200 Teilnehmern in seinem Statement zum Ausdruck, dass die Chancen eines Akkreditierungsgesetzes zur längst überfälligen Harmonisierung des Zulassungswesens in Deutschland genutzt werden sollten. Laut Burggraef verspricht sich die Branche der Dienstleistungslaboratorien von einem Deutschen Akkreditierungsgesetz eine Entlastung durch den Wegfall unnötiger Mehrfachbelastungen im Kompetenznachweis und eine Akzeptanzsteigerung des weltweit anerkannten Qualitätsmanagements der DIN EN ISO/IEC 17025 bei den deutschen Zulassungsbehörden. Neben der Harmonisierung der Anforderungen des gesetzlich geregelten und des nicht gesetzlich geregelten Bereichs, ist eine Vereinheitlichung der Kompetenzanforderungen der Bundesländer längst überfällig, betonte Burggraef.
Nach der Anhörung hat das Ministerium angekündigt, in den nächsten Wochen einen ersten Arbeitsentwurf (Referentenentwurf) des Gesetzes vorzulegen. Das Angebot des VUP, das Ministerium mit den praktischen Erfahrungen der Branche in seinem Vorhaben auch weiterhin zu unterstützen, wurde mit Interesse aufgenommen.
Neben Präsidiumsmitglied Tilman Burggraef gehörten als Teilnehmer der Veranstaltung auch Vorstandsmitglied Volker Liebig, Dr. Ulf Twachtmann und Geschäftsführer Sven Deeg der VUP-Delegation an.
Im Deutschen Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) sind rund 75 Prozent der in Deutschland niedergelassenen privatwirtschaftlichen und unabhängigen Dienstleistungslaboratorien zusammengeschlossen. Der VUP fordert in seine Qualitätsnormen von seinen Mitgliedern ein Qualitätsmanagement gemäß der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. Eine große Zahl der Mitgliedslaboratorien ist auch im gesetzlich geregelten Bereich tätig.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)
Sven Deeg, Hauptgeschäftsführer
Europaviertel, Kerkrader Str. 9, 35394 Gießen
Telefon: 0641/94466-0, Telefax: 0641/94466-22
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