Endlich geklärt: die Praxisgebühr im Notfalldienst
(Essen) - Endlich gibt es eine klare Regel für die Praxisgebühr im Notdienst: Wenn ein Versicherter im Rahmen des Notdienstes von seinem Hausarzt behandelt wird, muss er die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro nicht erneut bezahlen. Das teilte der BKK Landesverband NRW am Mittwoch in Essen mit. Voraussetzung dafür ist aber, dass er im selben Quartal die Praxisgebühr bereits bei seinem Arzt entrichtet hat. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2006 bundeseinheitlich. Bislang war die Handhabung der Praxisgebühr im Notfalldienst regional unterschiedlich.
Wird er dagegen als Notfall von einem anderen Arzt oder im Krankenhaus in einem Quartal behandelt, hat er die Gebühr erneut zu entrichten. In diesem Fall sollte die Quittung gut aufgehoben werden, denn bei Vorlage der Bescheinigung fällt dann bei einer erneuten Behandlung im selben Quartal ebenfalls keine erneute Zuzahlung mehr an.
Quelle und Kontaktadresse:
BKK Betriebskrankenkassen Landesverband Nordrhein-Westfalen
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