Embryonenforschung: Menschenwürde muss entsprechend dem Grundgesetz geschützt bleiben
(Trier/Hannover) - Mit Besorgnis reagierte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, auf die jüngsten Äußerungen der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Embryonenforschung. Gegenüber dem WDR sagte Kock, der Schutz der Menschenwürde, wie ihn der erste Artikel des deutschen Grundgesetzes definiere, müsse auch für Embryonen gelten, die im Reagenzglas gezeugt wurden.
"Ich bin schwer enttäuscht, dass die Bundesministerin der Justiz - ganz im Gegensatz zu ihrer Amtsvorgängerin - zu erkennen gegeben hat, dass sie den in-vitro vorhandenen menschlichen Embryonen den Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG nicht zuerkennen will", sagte Kock. Es sei bedauerlich, wenn der Eindruck entstehe, die bioethischen Debatten der letzten Jahre seien vergeblich gewesen. "An welcher anderen Stelle der biologischen Entwicklung des Menschen soll der Schutz der Menschenwürde einsetzen wenn nicht dort, wo es am schwächsten und wehrlosesten ist?" so der Ratsvorsitzende. "Der Bezug auf Art. 1 Abs 1 GG sollte darum auch in Zukunft für den Embryonenschutz ausschlaggebend bleiben."
Quelle und Kontaktadresse:
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover
Telefon: 0511/27960, Telefax: 0511/2796707
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Gottvertrauen in unruhigen Zeiten / Bundespräsident und Bundeskanzlerin bei EKD-Empfang in Berlin - Heinrich Bedford-Strohm: "Frömmigkeit ist gerade heute ein Zukunftsmodell"
- 500 Jahre Reformation: 2017 als gemeinsames Christusfest feiern / Ökumenische Planungen für 2017 - Briefwechsel zwischen Kardinal Marx und Ratsvorsitzendem Bedford-Strohm
- "Fruchtbare Potentiale und beachtliche Herausforderung"/ EKD stellt fünfte Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (V. KMU) vor