Embryonenforschung: Hoppe warnt vor Zwei-Klassen-Ethik in Europa
(Berlin) - "Es ist zu befürchten, dass mit einer positiven Entscheidung der EU-Forschungsminister zur verbrauchenden Embryonenforschung eine Zwei-Klassen-Ethik für biomedizinische Forschung in Europa zementiert wird. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Bundesregierung, die finanzielle Förderung embryonaler Stammzellenforschung mit EU-Mitteln zu verhindern, erklärte Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, vor der Sitzung des EU-Forschungsministerrates am 26. November, in der über die Aufhebung des Moratoriums zur Förderung embryonaler Stammzellenforschung entschieden werden soll.
Sollten die europäischen Forschungsminister der Vorlage der EU-Kommission zustimmen, würden auch deutsche Steuergelder für Forschungsprojekte eingesetzt, die gegen deutsche Gesetze verstoßen. Die gemeinschaftlichen Fördermittel dürfen nicht für verbrauchende Embryonenforschung verwendet werden. Ein solches Vorgehen wäre eine grobe Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im Grundgesetz und im Embryonenschutzgesetz verankert sind", sagte Hoppe. Die Bundesärztekammer begrüße daher die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit Italien, Österreich und Portugal eine Sperrminorität gegen die Vorlage der EU-Kommission aufzubauen.
Hoppe appellierte dafür, die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen stärker zu fördern. "Die Forschung an adulten Stammzellen hat deutliche Fortschritte gemacht. Bereits heute gibt es eine Reihe von Therapieansätzen mit adulten Stammzellen. Dafür sollten die begrenzten Fördergelder ausgegeben werden und nicht für ethisch höchst fragwürdige Forschungsprojekte", forderte Hoppe. Würde stärker in die Forschung mit adulten Stammzellen investiert, könnte Europa eine Vorreiterrolle übernehmen und sogar einen Vorsprung in diesem Bereich erzielen.
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