Pressemitteilung | Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)

Elterngeld für Pflegeeltern - Gemeinsames Papier von SkF, PFAD, IGFH und Kompetenzzentrum Pflegekinder

(Dortmund) - Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. So stellt sich die Frage, warum Eltern, die ein Pflegekind aufnehmen, familienpolitisch nicht als Eltern wahrgenommen werden.

"Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken." So steht es aktuell in der Veröffentlichung des BMFSFJ (BMFSFJ - Elterngeld).

Doch das war nicht immer so klar als Zielrichtung für das Elterngeld formuliert. Im Beschluss des BVerfG (vom 22.12.93 - 1 BvR 54/93) wurde formuliert, dass durch das Erziehungsgeld weder tatsächliche Einkommenseinbußen ausgeglichen noch der tatsächliche Betreuungs¬aufwand entschädigt werden sollen.

Politik und Rechtsprechung orientiert sich in Bezug auf Pflegefamilien an einem Familien¬modell, das den gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr entspricht. So wird nach wie vor auf die Rechtsprechung des BSG sowie des BVerfG verwiesen. In diesen wurde der Anspruch von Pflegeeltern abgelehnt, da der Verzicht auf Erwerbstätigkeit Voraussetzung für Begründung und Aufrechterhaltung eines Pflegeverhältnisses sei (BSG 09.09.1992 - 14/4Reg15/91 RN 28).Des Weiteren wurde die Ablehnung von Elterngeld damit begründet, dass den Pflege¬eltern unabhängig von ihrer eigenen Leistungsfähigkeit von der Jugendhilfe ein Pflegegeld zufließe (BSG 09.09.1992 - 14/4Reg15/91 RN 35, BVerG 54/93 vom 22.12.-93).

Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem Sachbeitrag zum Unterhalt des Kindes und einem Betrag zur Anerkennung der Erziehungsarbeit. Der Deutsche Verein empfiehlt für 2025 einen Erziehungsbeitrag von 430 Euro monatlich. Dieser Betrag ist nicht geeignet, den Verzicht auf (teilweise) Erwerbsarbeit auszugleichen. Er ist eine finanzielle Anerkennung für ein Engagement 24 Stunden / 7 Tage die Woche für das Wohl der Pflegekinder. Außerdem werden diese Empfehlungen noch längst nicht von allen Bundesländern und Kommunen übernommen.

Zwischen dem Beschluss des BVerfG vom 22.12.1993und der aktuellen Zielrichtung des Elterngeldes liegen über 30 Jahre. In den aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Elterngeld des BMFSFJ wird deutlich, dass die Motivation zur partnerschaftlichen Teilung der Erziehungsarbeit die Weiterentwicklung des Elterngeldes prägt. Elterngeld ist damit eine fortschrittliche moderne Familienleistung. Von dieser fortschrittlichen Entwicklung des Elterngeldes als familienpolitische Leistung sind Pflegeeltern leider weiterhin ausgeschlossen.

Schon seit der 19. Legislatur ist Elterngeld für Pflegeeltern ein Thema (Koalitionsvertrag 2021 - 2025, S. 79). Hier besteht ein dringender Nachholbedarf, der für viele Kinder den Start in ein Leben in einer Familie ermöglichen kann. Denn die Aufnahmebereitschaft von Pflege-elternbewerber*innen scheitert in der Praxis häufig am fehlenden finanziellen Ausgleich zu Beginn eines Pflegeverhältnisses, der ein Zurückstellung der Erwerbsarbeit der Pflegeeltern notwendig macht.

Die Zahlen zum Elterngeld zeigen folgende Entwicklungen:
2019 2020 2021 3. Quartal 2024
Elterngeldempfänger:innen 1.045.622 1.043.967 1.097.582 945.000
Quelle: destatis

Aus diesen Tabellen wird weiterhin deutlich, dass das im Jahr 2022 das durchschnittliche monatliche Elterngeld 983 Euro betrug.

Mit Blick auf den potenziellen Bedarf an Elterngeld für Pflegekinder, käme man bezogen auf die Daten aus 2022 und 2023 auf ca. 2.100 Elterngeldanträge pro Jahr (bezogen auf Kinder bis zum 3. Lebensjahr). Das entspräche einer Steigerung von ca. 2 % und einem finanziellen Mehrbedarf von ca. 2 Millionen Euro.

Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Diese langjährige familiäre Beziehung von Pflegeeltern und Pflegekindern unterstreicht die Forderung Pflege¬eltern in den Kreis der Bezieher von Elterngeld mitaufzunehmen.

Wir erwarten, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF), Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund, Telefon: 0231 5570260

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