Pressemitteilung | k.A.

Einzelhandelsgutachten und -konzepte oftmals mangelhaft / Handelsverband BAG stellt allgemeinen Anforderungskatalog auf

(Berlin) - Nach Ansicht des Handelsverband BAG werden viele neue Einzelhandelsvorhaben mittels Auftragsgutachten bewertet, denen es sowohl an der notwendigen kritischen Distanz als auch an verlässlichen Daten als Bewertungsgrundlage fehlt. Folge dieses Missstandes ist nach Ansicht des Verbandes der ungezügelte Flächenzuwachs im Einzelhandel, der bereits an vielen Standorten ruinöse Züge zeigt.

Der Verband hat einen neuen Katalog mit Anforderungen an Einzelhandelsgutachten und -konzepten erstellt. Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Oftmals setzen sich die Standortgutachten zu neuen großflächigen Einzelhandelsvorhaben nicht ausreichend genug mit den gegebenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auseinander. Insbesondere bei der Abschätzung der volkswirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen einer jeden neuen Einzelhandelsansiedlung muss unter Berücksichtigung ablaufender bzw. sich abzeichnender ökonomischer und demografischer Veränderungen deutlich sorgfältiger vorgegangen werden als dies bisher geschieht. Die Ausgangsparameter sind realistisch einzuschätzen. Letztlich ist zu erwarten, dass der Einzelhandel in Deutschland kurz- und langfristig keine spürbaren Impulse von der Nachfrageseite erfahren wird. Zudem fehlen bei den Gutachten und Konzepten oftmals auch konkrete Angaben über verwandte Analysemethoden. Dies führt regelmäßig zu erheblichen Interpretationsschwierigkeiten“.

Die Ausweisung neuer Flächen für den großflächigen Einzelhandel hat nach Auffassung des Handelsverband BAG zwingend anhand von vorher erstellten Einzelhandelsgutachten und Einzelhandelskonzepten zu erfolgen. Einzelhandelsgutachten und Einzelhandelskonzepte sind vor dem Hintergrund der Dynamik im Einzelhandel regelmäßig fort zuschreiben und sollten bestimmte Anforderungen enthalten. Die Ausweisung neuer Flächen für den großflächigen Einzelhandel sollte aber auch unbedingt im regionalen Konsens erfolgen.

Lokale Einzelhandelskonzepte müssen sich in regionale Einzelhandelskonzepte einfügen. Für regionale Einzelhandelskonzepte sind Maßnahmen zur Verbindlichkeit, wie etwa mittels öffentlich-rechtlicher sowie raumordnerischer Verträge, zu erstellen.

Pangels: „Wir regen an, dass sich die Gutachten auf allgemeingültige Standards verständigen und legen mit unserem Anforderungskatalog eine Diskussionsgrundlage vor“.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88

NEWS TEILEN: