Einzelhandelsflächen maßvoll entwickeln
(Berlin) - "Der Wirtschaftsstandort Stadt scheint für die Bundesregierung nur unter 'ferner liefen' zu rangieren. Anders lässt sich das halbherzige Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Stadt der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag nicht deuten", kritisierte am 19. November in Köln Lovro Mandac (Kaufhof AG), Vorsitzender des Ausschusses "Stadt und Handel" der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH). Im Koalitionsvertrag würde die Bundesregierung lediglich im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme Aussagen zu einem wichtigen Entwicklungsfeld der Stadtentwicklung treffen. Danach will sie durch die Nutzung von Konversionsflächen und innerstädtischen Brachen sowie dem Umbau von Beständen eine verträgliche Flächennutzung erreichen.
Dem widersprach Mandac: Bei der Umwidmung bestehender Flächen im Rahmen von Großprojekten, die meist am Stadtrand liegen, kann es nicht darum gehen, stets einseitig vermeintlich rentable Einzelhandelsnutzungen zu bevorzugen. In vielen Kommunen ist bereits heute ein erheblicher Flächenüberhang festzustellen. Als Folge häufen sich Leerstände. Durch übermäßiges Einzelhandelsflächenwachstum verschärft sich diese Entwicklung noch weiter. Stadtentwicklungsziele können hierdurch konterkariert werden. Im Einzelhandel sei die Verkaufsfläche in den letzten zehn Jahren um etwa 20 Millionen Quadratmeter angewachsen.
Dagegen begrüßte Mandac die Maßnahmen, die bei der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches vorgesehen seien: Um eine verträgliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel zu ermöglichen, sollen im unbeplanten Innenbereich die städtbaulichen Fernwirkungen berücksichtigt werden. Außerdem sollen die Klagebefugnisse der Nachbargemeinden erweitert werden.
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