Pressemitteilung | k.A.

Einzelhandel warnt vor Einstieg in gesetzliche Mindestlöhne

(Berlin) - Angesichts der andauernden Überlegungen der Politik, die Rechtsprechung zu so genannten sittenwidrigen Arbeitsentgelten gesetzlich zu präzisieren, warnt der Einzelhandel vor der Gefahr von verkappten gesetzlichen Mindestlöhnen. Hierzu erklärten heute (10. Mai 2007) in Berlin die Präsidenten von HDE und BAG, Josef Sanktjohanser und Prof. Dr. Helmut Merkel:

Der Einzelhandel spricht sich entschieden dagegen aus, die Rechtsprechung zu sittenwidrigen Arbeitsentgelten gesetzlich näher zu regeln. Gesetzliche Präzisierungen, die sich bei der Definition der Sittenwidrigkeit an festen Richtwerten - z. B. einer Unterschreitung des Tariflohnniveaus oder der ortsüblichen Entlohnung um mehr als ein Drittel – orientieren, sind in Wirklichkeit verkappte gesetzliche Mindestlohn-Regelungen. Wenn zusätzlich eine Untergrenze für die Sittenwidrigkeit von Arbeitsentgelten festgelegt wird, ist der Einstieg in einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn perfekt, mag die Politik noch so sehr versuchen, es verbal zu verschleiern.

Der derzeit durch den Begriff der Sittenwidrigkeit für die Rechtsprechung gegebene Spielraum der Einzelfallbeurteilung darf auf keinen Fall eingeengt werden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt nicht einzig auf pauschalierende Richtwerte ab, sondern würdigt immer umfassend den konkreten Einzelfall. Dabei bezieht sie die Begleitumstände des Vertragsschlusses mit ein, z.B. ob bei der Vereinbarung der Vergütung eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit der Beschäftigten ausgenutzt wurde. Auch andere Aspekte sind in der richterlichen Beurteilung denkbar, wie die Arbeitslosenquote in der Region.

Die eventuelle Vereinbarung von verbindlichen Mindestentgelten für eine Branche muss Sache der Tarifvertragsparteien bleiben. Das derzeitige Instrumentarium der Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz und des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind dafür ausreichende Rechtsgrundlagen.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88

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