Einzelhandel gegen Ausweitung der Antidiskriminierungsgesetzgebung bei Massengeschäften
(Berlin) - Mit ernster Sorge verfolgt der Handelsverband BAG die Diskussion innerhalb der Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien im Zivilrecht bei Massengeschäften des täglichen Lebens über die europarechtlichen Vorgaben hinaus auch bei den Diskriminierungsmerkmalen Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung auszuweiten. Die einschlägige EU-Richtlinie verpflichtet den nationalen Gesetzgeber lediglich, im Zivilrecht Diskriminierungen auf Grund der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts zu verbieten.
Dazu sagte der Sozialpolitische Sprecher des Handelsverband BAG, RA Anton Wirmer: Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Antidiskriminierungsvorschriften über eine Eins-zu-Eins-Umsetzung hinaus ist für den Einzelhandel völlig unvertretbar. Eine solche Maßnahme würde den ohnehin schon bestehenden Regulierungsdruck noch erhöhen und zu neuer Rechtsunsicherheit führen. Dies sei gerade bei Massengeschäften des täglichen Lebens nicht akzeptabel. Der Gesetzgeber solle sich darauf konzentrieren, die Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu befreien, statt sie mit neuen Reglementierungen zu belasten. Die Festlegung auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung im Koalitionsvertrag müsse auch für das Zivilrecht gelten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Handelsverband BAG
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
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