Einzelhandel fordert Sachverständigenanhörung zum AGG / Unterstützung für den Antrag der FDP-Fraktion
(Berlin) - Der Handelsverband BAG unterstützt die Forderung der FDP, eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages durchzuführen.
Das Gesetz ist in seiner jetzt vorliegenden Fassung mit erheblichen Belastungen für die Unternehmen verbunden, die nicht durch die einschlägigen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien veranlasst sind, erläutert Rechtsanwalt Anton Wirmer, Sozialpolitischer Sprecher des Handelsverband BAG. Er erklärt weiter: Es ist sehr problematisch, dass die Bundesregierung dieses Gesetzgebungsverfahren im Hauruck-Verfahren zu Ende bringen will, ohne den Betroffenen in einer Sachverständigenanhörung Gelegenheit zu geben, ihre berechtigten Bedenken darzustellen. Diese Vorgehensweise entspreche nicht gutem parlamentarischem Stil.
Der Handelsverband BAG kritisiere besonders, dass im Gesetz ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch vorgesehen sei und den Betriebsräten und Gewerkschaften ein Klagerecht gegen den Arbeitgeber eingeräumt werden solle. Das geplante Klagerecht des Betriebsrats, das diesem sogar gegen den Willen des Betroffenen zustehen soll, passt nicht zu den sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergebenden Rechten des Betriebsrats, bei denen immer ein kollektiver Tatbestand vorliegen muss; hier geht es aber um die Rechte Einzelner, begründet Wirmer die Ablehnung. Ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch wie im Gesetz vorgesehen sei in der deutschen Rechtsordnung die absolute Ausnahme und werde der Lebenswirklichkeit bei Benachteiligungen nicht gerecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Handelsverband BAG
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088
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