Pressemitteilung | k.A.

Einzelhandel besorgt über die geplante Verteuerung der Mini-Jobber

(Berlin) - Zu großer Sorge im Einzelhandel hat die zwischenzeitlich bekannt gewordene und außerhalb der Koalitionsvereinbarungen angestellte Überlegung der zukünftigen Koalition geführt, die Pauschalabgabe bei der Beschäftigung von Mini-Jobbern von 25 auf 30 Prozent anzuheben.

Die Anhebung der allein vom Arbeitgeber auf geringfügige Beschäftigung zu zahlenden Pauschalabgabe auf 30 Prozent würde die Kosten, die bei regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beim Arbeitgeber anfallen, um nahezu die Hälfte übersteigen. Damit würde der Einsatz von Mini-Jobbern für die Unternehmen häufig zu teuer. Die damit verbundenen Probleme erläutert der Sozialpolitische Sprecher des Handelsverband BAG, RA Anton Wirmer: „Die geringfügige Beschäftigung stellt im Einzelhandel ein wichtiges Flexibilitätsinstrument dar. Mini-Jobber sind in der Vergangenheit nicht zu Lasten von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten eingestellt worden. Ganz im Gegenteil zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass die geringfügige Beschäftigung dazu beigetragen hat, die Flexibilität der Unternehmen zu erhöhen und zumindest in einem Teilbereich zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.“

Eine Verteuerung der Mini-Jobber werde im Ergebnis im Einzelhandel zu zusätzlichen und in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage schwer verkraftbaren Kostenbelastungen führen, so Wirmer. Keinesfalls sei ein Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erwarten, eher werde das Gegenteil der Fall sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Handelsverband BAG Pressestelle Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088

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