Pressemitteilung | k.A.

Einspruch bringt oft bares Geld

(Berlin) - Von mehr als 4 Millionen im vergangenen Jahr 2011 bearbeiteten Einsprüchen haben die Finanzämter 67,5 Prozent, also mehr als zwei Drittel, zu Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Diese Angaben sind einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu entnehmen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) empfiehlt in diesem Zusammenhang, den Einkommensteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu überprüfen.

Wenn im Steuerbescheid Abzugsbeträge fehlen oder die Einnahmen zu hoch angesetzt wurden, sollten Steuerpflichtige innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. Die Finanzämter sind dann verpflichtet, den Bescheid noch einmal vollständig zu überprüfen. In den zurückliegenden drei Jahren haben die Behörden jeweils mehr als zwei Drittel der Einsprüche zu Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Dies zeigt nach Auffassung des NVL, dass sich ein Einspruch meist lohnt.

Das Finanzamt kann zwar im Einspruchsverfahren auch zu dem Ergebnis kommen, dass Aufwendungen zu Unrecht anerkannt worden sind. In einem solchen Fall muss das Amt den Steuerpflichtigen jedoch auf eine "Verböserung" hinweisen, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Wird der Einspruch daraufhin zurückgenommen, bleibt alles beim Alten.

Die Fehler liegen allerdings nicht immer beim Finanzamt. So sind in der positiven Statistik auch Fälle enthalten, in denen Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren nachträglich Aufwendungen geltend machen oder die Steuererklärung erst nach einer Schätzung durch das Finanzamt einreichen.

Wenn das Finanzamt einem Einspruch nicht stattgibt, bleibt nachfolgend der Weg zum Finanzgericht. Auch in diesen Fällen werden viele Steuerbescheide noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Die Erfolgsquote bei finanzgerichtlichen Klagen zur Steuer und zum Kindergeld liegt bei über 40 Prozent.

Aber auch bei einem korrekten Steuerbescheid kann ein Einspruch lohnenswert sein. Ist beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht ein Musterverfahren zu einer Rechtsfrage anhängig, die auch den Steuerpflichtigen betrifft, ruht ein eingelegter Einspruch bis zur Gerichtsentscheidung. Auf diesem Weg können Steuerzahler von positiven Urteilen profitieren, ohne selbst eine Klage einreichen zu müssen. Die Quote der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen beträgt beim Bundesfinanzhof immer noch mehr als 20 Prozent, mit seit den letzten Jahren leicht steigender Tendenz.

Wer diesbezüglich weitere Informationen oder Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer oder Rentner an eine der zahlreichen örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine wenden. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter www.beratungsstellensuch.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) Pressestelle Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin Telefon: (030) 4012925, Telefax: (030) 4013675

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