Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz einstimmig beschlossen / Kirsch: Eindrucksvolles Bekenntnis zur Parlamentsarmee / Verbandsforderungen so gut wie erfüllt
(Berlin) - Mit großer Freude kommentiert der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich Kirsch, die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz.
Kirsch: "Das war heute eine Sternstunde des Parlaments! Mit der einstimmigen Verabschiedung dieses Gesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein eindrucksvolles und überzeugendes Bekenntnis zur Bundeswehr abgelegt. Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Verantwortung für die Parlamentsarmee wahrgenommen. Dafür danke ich ihnen von Herzen!"
Er freue sich sehr, so Kirsch, dass es gelungen sei, den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung noch entscheidend im Sinne der Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Kirsch: "Beinahe alle Forderungen des Deutschen BundeswehrVerbandes sind erfüllt worden."
So werde beispielsweise im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz der für einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung erforderliche Grad der Schädigungsfolgen von 50 auf 30 Prozent gesenkt. Außerdem solle die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung wesentlich vereinfacht werden.
Kirsch: "Mein besonderer Dank gilt den Fachpolitikern, die sich mit viel Mühe und großer Überzeugung für diese Verbesserungen eingesetzt haben."
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