Einsatzkräfte und Helfer besser vor Rasern schützen! / DPolG Bayern fordert Geschwindigkeitsbegrenzung an Gefahrenstellen
(München) Nach dem gestrigen (28. November 2005) Tod eines Polizeibeamten und von zwei weiteren Helfern im Zusammenhang mit Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen auf der Autobahn A 9 in Oberfranken hat Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), einen besseren Schutz für Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Autobahnmeisterei und Rettungsdienste sowie für Ersthelfer vor Rasern, insbesondere auf Autobahnen, angemahnt. Im Hinblick auf die Rücksichtslosigkeit und Raserei auf deutschen Straßen schlägt er die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straßenverkehrsordnung vor, wenn blaues oder gelbes Blinklicht von Einsatzfahrzeugen oder Warnblicklicht vor Unfall- oder Gefahrenstellen warnen. In diesen Fällen müssen alle Fahrzeugführer ihr Fahrzeug innerhalb der halben Sichtweite zum Stehen bringen können.
Nach bisheriger Regelung ordnet blaues Blinklicht lediglich an, dass die Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Gelbes Blinklicht dient nur als Warnung vor Gefahren. Weitere Verhaltensmaßregeln werden den Autofahrern nicht auferlegt. Es reicht nach Ansicht des DPolG-Vorsitzenden auch nicht aus, dass die Autofahrer ihre Geschwindigkeit ganz allgemein an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse anpassen müssen.
Daher spricht sich die DPolG für die schnelle Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus, wenn blaues oder gelbes Blinklicht von Rettungs- oder Einsatzfahrzeugen bzw. Warnblinklichter zur Absicherung einer Gefahren- oder Unfallstelle zu sehen sind. Damit soll den Autofahrern verbindlich signalisiert werden, dass sie den Fuß vom Gas nehmen und eine so gesicherte Stelle langsam passieren müssen. Benker betont, dass die Nichteinhaltung einer solchen Geschwindigkeitsregelung natürlich auch mit spürbaren Sanktionen belegt werden muss.
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