Einsatz von Werkverträgen in der Ernährungsindustrie / Billiger geht immer
(Berlin) - In der Ernährungswirtschaft, dem viertgrößten Industriezweig in Deutschland, sind 13 Prozent der rund 550.000 Beschäftigten Leih- oder Werkvertragsarbeitnehmer. Tendenz steigend. Werkvertragsarbeitnehmer ersetzen zunehmend Leiharbeiter: Ihr Anteil an der Nicht-Stammbelegschaft liegt inzwischen bei 57 Prozent. Im Schnitt verdienen sie sechs Euro weniger pro Stunde als die Stammbelegschaft. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter knapp 400 Betriebsräten.
"Auf Schlachthöfen war die Dimension der Werkverträge mit bis zu 90 Prozent Anteil an der Belegschaft bekannt. Inzwischen sind Werkverträge in der gesamten Ernährungswirtschaft auf dem Vormarsch, vor allem in der Getränkeindustrie, der Milchwirtschaft sowie der Brot- und Backwarenindustrie. Seit der Missbrauch von Leiharbeit begrenzt werden konnte, haben die Arbeitgeber mit den Werkverträgen ein neues Modell der Ausbeutung gefunden. Die Politik muss handeln", hat Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender, gefordert.
Notwendig sei die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde, der auch für Werkverträge gelten müsste. "Die Schlupflöcher können auch geschlossen werden, wenn die Rechte der Betriebsräte gestärkt werden", so Güster. Heute wäre es ihnen kaum möglich, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. "Für Werkverträge gelten fast keine Regeln. Die Arbeitgeber können praktisch machen was sie wollen. Die Politik ist aufgefordert, Ausbeutung durch Werkverträge überhaupt erst einmal zur Kenntnis zu nehmen und die Verbreitung und die Auswirkungen von Werkverträgen zu erfassen."
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