Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Einsatz von Hilfskräften aus Osteuropa bei Pflegebedürftigen muss durch Mindestlohnregelungen und Änderungen bei der Pflegeversicherung flankiert werden

(Bonn) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt davor, die Anwerbung osteuropäischer Hilfskräfte als angemessene und ausreichende Maßnahme zur Behebung von Versorgungsdefiziten in der häuslichen Pflege zu betrachten.

Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht: "Dies dient nur Familien mit vergleichsweise gutem Einkommen, die imstande sind, die Ausgaben für Kost und Logis sowie einen Lohn von etwa 1.500 bis 3.000 Mark aufzubringen."
Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Neuregelung der Anwerbestoppverordnung Familien aus der Illegalität holt, die auf diese Hilfen zurückgreifen.

Durch die Korrektur dieser Verordnung soll es den Angehörigen von Pflegebedürftigen von Anfang nächsten Jahres an möglich sein, für bis zu drei Jahre eine Hilfe aus den EU-Beitrittsländern Polen, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Tschechien zu engagieren. Es sei jedoch notwendig, so Stolterfoht, dass der Einsatz dieser Hilfskräfte durch Mindestlohnregelungen und Vorschriften zum Schutz der Pflegebedürftigen sowie der osteuropäischen Frauen flankiert werde.

Dringend erforderlich seien darüber hinaus aber auch Änderungen in der Pflegeversicherung. Verbandsvorsitzende Stolterfoht: "Die Pflegeversicherung wurde immer als Teilkasko-Lösung verstanden, die vorrangig die Pflege in der Familie unterstützen soll. Bei mehrstündigem täglichen Betreuungsbedarf eines Angehörigen stoßen die Familien jedoch schnell an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit - auch in finanzieller Hinsicht." Ihre Situation könnte wesentlich verbessert werden, wenn die Pflegeversicherung weniger restriktiv gestaltet sei.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband plädiert deshalb dafür, dass mit der so genannten Pflegesachleistung nicht nur bestimmte grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen "eingekauft" werden können, sondern auch allgemeine Betreuungszeit. Damit würde zugleich für Pflegedienste ein Anreiz geschaffen, neben qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen zusätzliche Betreuungsleistungen durch Hilfskräfte zu niedrigeren Preisen anzubieten. Dies erweitere nicht nur die Wahlmöglichkeiten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sondern sei auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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