Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Einsatz der Bundeswehr im Inneren / Bundesregierung muss endlich handeln

(Birkenwerder) - Auch nach den Anschlägen in Madrid ist die Bundesrepublik Deutschland weit von einer in sich geschlossenen Sicherheitspolitik entfernt. Die Diskussionen um einen verfassungsrechtlich abgesicherten Einsatz der Bundeswehr nehmen immer groteskere Züge an, sie sind von parteiideologischen Interessen und nicht vom Willen zu einer stärkeren Bekämpfung des Terrorismus geprägt“, erklärte der Bundesvorsitzende Klaus Jansen heute in Lyon anlässlich einer Tagung des europäischen Gewerkschaftsbundes CESP. „Die Wählerinnen und Wähler in Spanien haben gezeigt, dass sie gerade das „politische Taktieren“ um die Terroranschläge in Madrid nicht akzeptieren und die amtierende Regierung abgewählt.

Nach Artikel 35 des Grundgesetzes darf die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe nur bei Naturkatastrophen und größeren Schadensereignissen im Inneren der Bundesrepublik eingesetzt werden. Die Entscheidungsbefugnis für den Abschuss eines Flugzeuges in der Hand von Terroristen kann nicht beim Bundesverteidigungsminister liegen, sondern bei der Polizei. Hier müssen und können nur Einheiten der Bundeswehr aufgrund ihrer technischen Ausrüstung um Amtshilfe gebeten und damit der Polizei unterstellt werden. Ein solches Szenario ist derzeit durch das Grundgesetz nicht abgedeckt und führt im Ernstfall zu erheblichen Problemen und Kompetenz- und Entscheidungsgerangel.

Wer - wie die Gewerkschaft der Polizei - die Bundeswehr zukünftig als „Hilfspolizei“ vermutet, verkehrt die Tatsachen. „Wie sollen wir uns vor „Massenvernichtungswaffen“ in der Hand vor Terroristen schützen, wenn nicht durch den Einsatz der technischen Geräte der Bundeswehr. Fuchs-Spürpanzer schützen die Bevölkerung im Inneren Kuwaits vor Giftgas, ein Schutz, der unserer deutschen Bevölkerung mangels rechtlicher Voraussetzungen vorenthalten bleibt“, fragte Jansen nachdenklich in Lyon?

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Deutschland haben zudem im Falle einer akuten Bedrohung oder im Falle eines Anschlages durch Terroristen weitaus wichtigere Aufgaben zu erledigen, als Objektschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Hier kann die Bundeswehr helfen, Personal der Polizei freizusetzen, um Ermittlungen und andere Aufgaben nach Terroranschlägen wahrzunehmen.

Niemand will die Soldaten der Bundeswehr zu „Hilfssheriffs“ in Deutschland machen.

„Wir warten dringend auf die Umsetzung der Ankündigungen des Bundesinnenministers, Informationen der Nachrichtendienste und der polizeilichen Dienststellen zur Terrorkämpfung zusammenzuführen, zu bewerten und in die entsprechende Bearbeitung von BKA, Landeskriminalämtern und der örtlichen Staatsschutzdienststellen zu geben. Bis heute gibt es kein Gremium dieser Art, es bleibt jeder beteiligten Organisation (mehr als 50) selbst überlassen, welche Spuren und Verdachtsfälle sie für wichtig oder unwichtig erachtet, resümierte Klaus Jansen abschließend in Lyon.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

NEWS TEILEN: