Einrichtung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt / Neugliederung entspricht Struktur der Wirtschaft und Lebensumständen der Arbeitnehmer
(Berlin) - Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) hat die Einrichtung eines gemeinsamen Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt. UVB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hartmann Kleiner sagte:
Die Fusion der beiden Landesarbeitsgerichte ist in zweifacher Hinsicht von großer Bedeutung für die Region:
Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gemeinsamen Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg können sich nun in Streitfällen auf eine für alle gleichermaßen zuständige Gerichtsbarkeit verlassen. Schließlich gelten für die Arbeitnehmer auch weitgehend einheitliche Tarifverträge.
Außerdem ist die Bildung des inzwischen vierten länderübergreifenden Fachobergerichts ein weiterer wichtiger Schritt beim Zusammenwachsen der Verwaltungen beider Länder.
Die UVB und ihr Sozialpartner DGB hatten eine Fusion der Landesarbeitsgerichte Berlin und Brandenburg seit vielen Jahren gefordert, da auch die an der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beteiligten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften seit vielen Jahren länderübergreifend organisiert sind. Die nun umgesetzte Einrichtung eines Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg trägt somit den Strukturen der Wirtschaft und den Lebensumständen der Arbeitnehmer gleichermaßen Rechnung.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)
Thorsten Elsholtz, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Schillertheater 2, 10625 Berlin
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