Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Einlegerentschädigung für Kunden der Gontard & MetallBank

(Berlin) - Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht förmlich den Entschädigungsfall festgestellt hat, sind die Voraussetzungen für die Einleitung der Einlegerentschädigung gegeben. Die Kundenguthaben bei der Gontard & MetallBank sind durch den Einlagensicherungsfonds und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einer Sicherungsgrenze von EUR 12.090.000,00 geschützt. Die Einlegerentschädigung wird in der Weise erfolgen, dass zu Gunsten der Kunden ein entsprechendes Konto bei der Frankfurter Sparkasse eingerichtet wird. Die Frankfurter Sparkasse ist bereit, die Spar- und Kontoguthaben zu den bisherigen Konditionen fortzuführen. Auf diese Weise ist für die Einleger eine durchgehende Verzinsung in vereinbarter Höhe gewährleistet. Für Spezialsparformen gelten Sonderregelungen. Der Einlagensicherungsfonds wird die Kunden anschreiben, wenn die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind. Es besteht keine Notwendigkeit, dass die Kunden von sich aus tätig werden.

Die bei der Gontard & MetallBank unterhaltenen Depots sind von der Insolvenzeröffnung nicht betroffen, sie können - sobald die erforderlichen Abstimmungen vorgenommen sind - von den Eigentümern der Wertpapiere herausverlangt werden. Zur Vereinfachung der weiteren Abwicklung wird der Insolvenzverwalter die Übertragung der Depots unter Einschaltung der Frankfurter Sparkasse vornehmen. Ansprechpartner ist insoweit auch die Frankfurter Sparkasse.

Mit dem Wegfall der Bankerlaubnis ist es der Gontard & MetallBank verwehrt, das Kreditgeschäft fortzuführen. Die Frankfurter Sparkasse hat sich auch bereit erklärt, in Kreditverträge einzutreten. Die betroffenen Kunden werden hierauf noch gesondert angesprochen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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