Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Einkommensteuergesetz: Entwurf vereinfacht Steuerrecht

(Berlin) - Als „Meilenstein“ bezeichnet der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, den Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes. „Den Autoren des Entwurfs ist es gelungen“, so Däke „das Einkommensteuergesetz knapp und verständlich abzufassen.“ Insbesondere sei zu begrüßen, dass der Entwurf nach der Leitlinie entwickelt wurde: Niedrige Steuersätze und wenige Ausnahmen.

Der Vorschlag unterscheide sich vom bestehenden Einkommensteuergesetz wie Tag und Nacht. So enthält der Entwurf nur noch 21 Paragrafen mit 59 Absätzen auf 12 Seiten. Das bestehende Gesetz umfasst demgegenüber 78 Paragrafen mit rund 650 Absätzen auf 254 Seiten.

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler gibt es allerdings einige Punkte im Entwurf, die noch einmal überdacht werden müssen. So sieht der Bund der Steuerzahler im Hinblick auf die Steuervereinfachung noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Frei- und Pauschbeträge, die der Vereinfachung dienen, müssen weitgehend erhalten bleiben. Des Weiteren müssen einige für die Steuerzahler fiskalisch nachteilige Vorschläge überdacht werden, ohne dass es dabei zu weiteren Komplizierungen kommen muss.

An die Adresse der Steuerpolitiker appelliert der Steuerzahlerpräsident, den Ball aufzugreifen und eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts in Angriff zu nehmen. „Die Ausrede, dass ein einfaches Steuergesetz nicht machbar sei, ist mit dem vorliegenden Reformvorschlag eindruckvoll widerlegt worden“, so der Steuerzahlerpräsident abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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