Einkommensteuererklärung - Ein Muss bis zum 31. Mai?
(Berlin) - Es sind nur noch wenige Tage, bis für viele Steuerpflichtige die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 abläuft. Stichtag für alle, die eine Erklärung abgeben müssen, ist grundsätzlich der 31. Mai des Folgejahres. Für wen diese Frist zutrifft und wer sich für die Abgabe der Steuerklärung noch Zeit lassen kann ist nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) längst nicht allen bekannt.
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss laut Einkommensteuergesetz grundsätzlich sein Einkommen erklären. Die Abgabeverpflichtung bei Arbeitnehmern wird an ganz bestimmte steuerliche Sachverhalte gekoppelt. Wer zum Beispiel gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern tätig ist (Steuerklasse VI) oder wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr neben Arbeitslohn bezogen hat, muss eine Erklärung einreichen. Sind bereits im laufenden Jahr weniger Lohnsteuern gezahlt worden, weil ein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen wurde, hat ebenfalls zur Konsequenz eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen.
Auch Nebeneinkünfte wie zum Beispiel aus Mieteinnahmen oder wenn der Steuerpflichtige eine Hinterbliebenenrente bezieht führen zur Abgabepflicht bis zum 31. Mai. Das sind jedoch noch längst nicht alle Konstellationen, die eine Abgabe nach sich ziehen. Es reicht auch nur einer der aufgeführten Tatbestände und die Verpflichtung zur Abgabe ist erfüllt. Da sich die individuellen Verhältnisse auch jährlich ändern können, stellt sich auch die Frage nach der Erklärungspflicht jedes Jahr neu.
Allen die unsicher sind ob sie eine Erklärung abgeben müssen und bis wann, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) sich zu informieren. Lohnsteuerhilfevereine können hier weiterhelfen. Auch für Arbeitnehmer mit Nebeneinnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften bis insgesamt 13.000 Euro bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten sind Lohnsteuerhilfevereine kompetente Ansprechpartner. Die Vertretung vor dem Finanzamt, vorab die korrekte Steuerberechnung, Prüfung der Steuerbescheide und Erhebung von Einsprüchen gehören zum Komplettpaket für Mitglieder. Neben der ganzjährigen Betreuung genießen Mitglieder außerdem einen Zeitvorteil. Liegt dem Finanzamt eine entsprechende Vollmacht vor, ist der Steuerpflichtige von der direkten Korrespondenz mit dem Finanzamt befreit und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert sich stillschweigend auf den 31. Dezember.
Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
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