Pressemitteilung | k.A.

Einigung zur Kassengebühr: Wieder mehr Bürokratie für niedergelassene Ärzte

(Berlin) - Als ein „typisches Beispiel für die überbordende Bürokratie, die sich der Arzt heute bieten lassen muss“, bezeichnete der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner, die Einigung zum Einzug der Kassengebühr. Kassenvertreter und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schlossen den Kompromiss, dass Patienten, die die Kassengebühr von 10 Euro nicht entrichten, zunächst ein Mahnschreiben des Arztes und anschließend ein Mahnverfahren durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhalten. In diesem Mahnverfahren soll der Patient neben den 10 Euro auch die Gerichtsgebühren, vier Euro Bearbeitungsgebühr sowie die Portokosten der KVen begleichen. Erst wenn die Forderung nach einem gerichtlichen Verfahren nicht eintreibbar ist, übernimmt die Kasse den Ausfall für die Kassengebühr. Auf den Mahnkosten bleibt die KV und damit wiederum die Ärzteschaft sitzen.

„Angesichts der bekannt schlechten Zahlungsmoral kostet dieses umständliche Stufenverfahren mehr Geld als die 10 Euro Kassengebühr wert sind“, bekräftigt Zollner. Zwar sei der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands für eine finanzielle Beteiligung der Patienten, doch die Umsetzung sei ein Zeichen, wie „absurd und pervertiert“ das System inzwischen geworden sei. Die Kassengebühr sei eine indirekte Erhöhung der Kassenbeiträge und daher von den Krankenkassen einzuziehen: „In der jetzt vorliegenden Lösung tut dies der niedergelassene Arzt ohne einen Euro Ausgleich für den Aufwand“, betont Dr. Zollner

Im Übrigen bedeute es „ein zynisches Spiel auf Kosten der ärztlichen Ethik“ wenn von der Politik darauf hingewiesen werde, dass – außer in Notfällen – die ärztliche Behandlung des Patienten erst dann durchgeführt werden könne, wenn er die 10 Euro gezahlt habe, bekräftigt Dr. Zollner abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Bundesgeschäftsstelle Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: 0221/9730050, Telefax: 0221/7391239

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