Einigung zum Post-Mindestlohn wird Arbeitsplätze vernichten / 8 Euro und gleiche Umsatzsteuerbedingungen könnten Überleben sichern
(Hamburg) - Die Formulierung "überwiegend Briefdienste" (51 Prozent) bedeutet nach Auffassung des BdKEP, dass eine hohe Anzahl (ca. 700) der nicht verlagsorientierten Briefdienste vom TV Mindestlohn betroffen ist, da verlagsorientierte Briefdienste auf Zeitungszusteller ausweichen können. Hier bestünde Gestaltungsspielraum.
Bei einem durch die Bundesnetzagentur ermittelten Durchschnittslohn für Briefzustellung von 7,33 ist eine Erhöhung auf 9 Euro nach wie vor untragbar. 8 Euro Stundenlohn für Zusteller wäre ein Kompromiss gewesen, bei dem ein hoher Prozentsatz der westlichen Briefdienste überleben könnte. Briefdienste in strukturschwachen Gebieten (mehrheitlich Ost) hätten eine Anpassungszeit gebraucht.
Der BdKEP hat die CDU gebeten, an ihrem zweiten Vorschlag, einen Mindestlohn von 8 Euro festzulegen, festzuhalten. Dazu müsste gleichzeitig die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post beendet werden. Dann wären Verhältnisse geschaffen, bei denen die klein- und mittelständischen Briefdienste Überlebenschancen hätten.
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