Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Einheitliches Wasser- und Naturschutzrecht schaffen / NABU NRW begrüßt Forderung von Umweltminister Uhlenberg

(Düsseldorf) - Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches auf Bundesebene begrüßt der NABU NRW ausdrücklich die klare Positionierung von Umweltminister Uhlenberg für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Wasser- und Naturschutzrechtes. "Nur mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes bis Ende des Jahres lassen sich im Umweltrecht noch neue Perspektiven schaffen und eine weitere Zersplitterung auf Länderebene vermeiden", sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Um Klarheit für die Länder zu erhalten und dem Rennen um den schlechtesten Umgang mit Natur- und Landschaft vorzubeugen, brauche es bundeseinheitliche Standards.

"Dazu gehört allerdings auch, dass die Landesregierung ihre Alleingänge beendet und sich für eine bundesweite Regelung stark macht", so Tumbrinck weiter. Dringend erforderlich sei beispielsweise bei Planverfahren wie dem Bau von Straßen oder Gewerbegebieten eine einheitliche Eingriffsregelung mit einem klaren Ja zum Vorrang realer Kompensation von Schäden an Natur und Landschaft sowie die Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Zudem erwarte der NABU, dass die CDU in NRW den kleinen Koalitionspartner FDP endlich in seine Schranken weise. Dass Innenminister Wolf das Scheitern des Umweltgesetzbuches begrüßen und sich für eine chaotische Deregulierung des Umweltrechtes einsetzen könne, sei in schwierigen Zeiten auch ein katastrophales Signal für die Wirtschaft, die auf einheitliche Umweltregelungen gesetzt habe. "Deregulation ist keine Eigenwert. Das was auf dem Finanzmark zum Zusammenbruch geführt hat, darf sich jetzt nicht beim Genehmigungsrecht im Natur- und Umweltschutz wiederholen", erklärt der NABU-Landesvorsitzende. Absurd würde die Haltung Wolfs vor allem dadurch, dass bundespolitisch und selbst in Bayern die FDP das UGB vehement einfordern würde.

CDU und FDP müssten auf Landesebene im Natur- und Umweltschutz nun endlich Flagge zeigen, statt sich aus der Verantwortung zu stehlen. Durch die Föderalismusreform sei für den Natur- und Artenschutz bereits 2006 eine Neufassung des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich geworden, die bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen sei. Eine Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei daher auch ohne UGB unverzichtbar. Tumbrinck: "Sonst droht der Naturschutz nach der Föderalismusreform ein zweites Mal zum umweltpolitischen Bauernopfer zu werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Merowinger Str. 88, 40225 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Telefax: (0211) 159251-15

(tr)

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