Einheitliche Steuerregelung für Dienstfahrräder beschlossen / Räder werden rückwirkend mit einem Prozent versteuert
(Berlin) - Das sogenannte Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das haben die Landesfinanzminister in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern anstelle eines Dienstwagens ein Zweirad zur Verfügung zu stellen. Diese müssen den geldwerten Vorteil des Rades mit nur einem Prozent des Listenpreises monatlich pauschal versteuern. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt die Abschaffung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Pkw und Zweirad. Damit wird das Fahrrad für die Wege zur Arbeit wesentlich attraktiver.
Wasilis von Rauch, Projektmanager von Besser E-Radkaufen: "Fahrräder und Elektroräder sind nicht nur eine umweltfreundliche sondern auch preisgünstige Alternative zum Dienstwagen. Außerdem sind die Räder praktisch, weil Parkplatzsuche und Fußweg wegfallen. Die steuerliche Gleichbehandlung war längst überfällig, um der bisher einseitigen Förderung des Dienstwagens etwas entgegenzusetzen."
Das Potenzial ist groß, laut Statistischem Bundesamt sind 45 Prozent aller Arbeitswege kürzer als zehn Kilometer - einer Entfernung, die bequem mit Fahrrad oder E-Rad zurückgelegt werden kann. Auf zwei Rädern unterwegs zu sein, hat darüber hinaus finanzielle Vorteile. Ein solides Fahrrad ist bereits ab 500 Euro erhältlich, für etwa 2000 Euro gibt es ein gutes E-Rad. Ein Kleinwagen kostet dagegen mehr als das Dreifache. Die Kosten für die gefahrene Strecke liegen noch weiter auseinander: Während für ein E-Rad pro Kilometer sieben Cent veranschlagt werden müssen, zahlt beispielsweise der Fahrer eines VW Passat 1.6. TDI BlueMotion bei durchschnittlicher Fahrleistung 53 Cent pro Kilometer.
Für die steuerliche Gleichbehandlung von Dienstfahrrädern hat sich der VCD zusammen mit anderen Verbänden wie dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V., Bundesverband Elektromobilität (BEM), Bundesverband Solare Mobilität e.V. (bsm), dem Verband Service Fahrrad (VSF) und sowie der LeaseRad GmbH eingesetzt.
Wasilis von Rauch: "Obwohl der Radverkehr von der Politik immer noch stiefmütterlich behandelt wird, das zeigen Etatkürzungen sowie mangelhafte Infrastruktur im Radverkehr, sehen wir die neue Steuerregelung als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Politik muss die Realität anerkennen, dass immer mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad oder E-Rad umsteigen und dementsprechend handeln."
Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband
Pressestelle
Rudi-Dutschke-Str.9, 10969 Berlin
Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- VCD-Bundesversammlung fordert Sofortmaßnahmen zur Rettung der Verkehrsinfrastruktur
- Eisenbahnverbände warnen: Milliardenkürzung bei der Schiene gefährdet Leistungsfähigkeit der Branche und Klimaziele
- Regierung wegen Gesetzesverstoß zu mehr Klimaschutz verpflichtet -VCD fordert Sofortmaßnahmen im Verkehrssektor