Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Eingriffe der Krankenkassen in ärztliche Verantwortung sind nicht im Interesse der Patienten

(Berlin) - Die Kassenärztlichen Vereinigungen halten ihre Kritik an den Regelungen zum Datentransfer in Disease Management-Programmen aufrecht. Sie weisen die Vorwürfe von Bundesregierung und Krankenkassen in scharfer Form zurück.

Die ärztliche Verantwortung für Diagnose und Therapie ist nicht teilbar. Im Rahmen der Chronikerprogramme erheben die Krankenkassen jedoch hartnäckig Anspruch auf Patientendaten, die ihnen eine Einflussnahme auf Therapieentscheidungen ermöglichen sollen.

Versicherte, die an den Programmen teilnehmen wollen, müssen sich damit einverstanden erklären, dass ihr behandelnder Arzt der Krankenkasse Informationen über ihr Gesundheitsverhalten und ihre Therapietreue übermittelt. Dazu gehören Angaben über Rauchen, Übergewicht, Blutdruck- und Blutzuckereinstellung sowie über die Behandlungsziele. Beim Brustkrebsprogramm sollen Einzelheiten über die Art der Behandlung und die Gründe hierfür weitergegeben werden. Außerdem sollen die Krankenkassen Einblick in alle Diagnose- und Abrechnungsdaten der in die Programme eingeschriebenen Versicherten erhalten. Damit werden sensible Informationen in einem bisher nicht gekannten Umfang offengelegt.

Patienten müssen sich bewusst sein, dass ihre Krankenkasse damit zahlreiche Anhaltspunkte für Eingriffe in den Behandlungsverlauf erhält. Die Krankenkassen haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie ärztliches Handeln und das Patientenverhalten überprüfen wollen. Damit überschätzen sie jedoch die Aussagekraft ihrer Daten, die eine zuverlässige Beurteilung des Einzelfalls nicht zulassen. Sie begeben sich in ernste Gefahr, aufgrund schematischer Auswertungen Fehlschlüsse zum Nachteil für den einzelnen Patienten zu ziehen.

Die Vertragsärzte sprechen sich für ein funktionsfähiges Qualitätsmanagement der Behandlungsprozesse in den Programmen aus. Basis eines solchen Qualitätsmanagements ist eine umfangreiche ärztliche Dokumentation, die Bestandteil der Programme ist, den Krankenkassen aber nicht patientenbezogen zur Verfügung gestellt wird. An der Definition dieses Dokumentationsdatensatzes hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entscheidend mitgewirkt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erarbeiten derzeit ein System, das Ärzte anhand dieser Dokumentation zuverlässig über die Versorgungsqualität ihrer Patienten im Vergleich zu anderen Praxen informiert und diesen ermöglicht, gezielte Verbesserungen einzuleiten. Es kann deshalb keine Rede davon sein, Ärzte blockierten die Programme, weil sie die Qualitätsbeurteilung ihrer Leistung ablehnten.

Ursache der Streitigkeiten ist die unselige Koppelung der Programme an den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Wenn Krankenkassen ihr Datenmaterial mit dem Ziel des finanziellen Vorteils analysieren, kann dies nur zum Schaden der Patienten sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen begrüßen deshalb die Ankündigung der Opposition, im Falle eines Wahlsiegs die Anbindung der Programme an die Finanzflüsse zu lösen und damit die Versorgungsqualität für die Patienten wieder in den Mittelpunkt zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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