Einführungsphase der Lkw-Maut bestimmt von Unsicherheiten für Transportunternehmen
(Frankfurt a.M.) Die im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut zunehmenden Rechtsunsicherheiten für deutsche Transportunternehmen haben den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. veranlasst, sich erneut an das Bundesministerium Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu wenden.
Viele Unsicherheiten im Transportgewerbe resultieren daraus, dass entsprechende Genehmigungen wie z.B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder auch Teilegutachten für die Mauterfassungsgeräte bislang nicht veröffentlicht wurden. Neben dem Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit sind dabei insbesondere verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigungen des Sichtfeldes für den Fahrer von Bedeutung. Dies betrifft sowohl die so genannten Aufbaugeräte, die auf dem Armaturenbrett nahe der Windschutzscheibe angebracht werden, als auch die an der Windschutzscheibe anzubringende Infrarot-Module. Unklar ist darüber hinaus die Frage, ob und inwiefern nach Einbau der so genannten OBUs beim Verkehr außerhalb Deutschlands mit Problemen mit den dortigen Kontrollbehörden gerechnet werden muss. Der BGL hat mit Schreiben an Staatssekretär Nagel daher darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass den Fahrzeughaltern z.B. durch Ausgabe entsprechender Bescheinigungen Gesetzeskonformität im In- und Ausland bestätigt wird.
In einem Schreiben an die zuständige Grundsatzabteilung des BMVBW drängt der BGL des weiteren insbesondere auf Beantwortung der Frage, wer die bei Transportunternehmen dadurch entstehenden Kosten übernimmt, wenn eingebaute OBUs nicht oder nicht richtig funktionieren. Neben den reinen Einbaukosten, die nach Rechtsprüfung des BGL erst dann fällig werden, wenn das eingebaute OBU funktioniert, geht es dabei um unternehmensinterne Kosten, die durch mehrmaligen Besuch der Werkstätten entstehen: Anfahrkosten, vor allem aber aus Nutzungsausfällen resultierende Ausfallkosten. Wer hat diese Kosten aus Sicht des BMVBW zu tragen?, so Präsident Hermann Grewer.
Um zweifellos gegebene Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, empfiehlt der BGL seinen angeschlossenen Unternehmern, die erlittenen Schäden dezidiert aufzuzeichnen, um sie zu gegebenem Zeitpunkt lückenlos dem Grunde wie der Höhe nach darlegen und beweisen zu können.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt
Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227