Einführung von § 4a Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen: Es wäre ein Meilenstein für den Kinderschutz"
(Berlin) - Bislang war es nicht vorgesehen, aber nun scheint sich doch noch etwas zu tun:
Die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V. begrüßt und unterstützt die geplanten Ergänzungen des Bundesrates zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Drucksache 5/1/21 vom 01.02.21 "Einführung eines § 4a KJSG Interkollegialer Ärzteaustausch".
Der ergänzende § 4a würde Ärzten endlich die Möglichkeit und notwendige Rechtssicherheit geben, sich untereinander darüber austauschen zu dürfen, ob medizinische Gründe vorliegen, die in ihrer Gesamtschau gewichtige Anhaltspunkte für einen Kindesmissbrauch oder eine Kindesmisshandlung ergeben. Dadurch könnten Ärztinnen und Ärzte zukünftig entsprechend ihrer ärztlichen Berufsordnung (MBO) die Jugendhilfe auf gesicherter medizinischer Basis entsprechend § 4 KKG informieren.
Die durch § 4a gegebene Möglichkeit, einen medizinischen Sachverhalt bei Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung und Missbrauch datenschutzkonform vorab im Gesundheitsbereich durch Informationsaustausch zwischen Ärzten rechtzeitiger abzuklären, würde helfen, Kindeswohlgefährdungen frühzeitiger zu entdecken und gleichzeitig Eltern vor nicht gerechtfertigten und überflüssigen Meldungen an die Jugendhilfe schützen.
Die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung appelliert an alle Ministerpräsident*innen, die diesbezügliche Initiativer des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
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