Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Einführung des E-Rezepts / Bundesregierung muss rein digitale Einlösewege für Patienten und Online-Apotheken ermöglichen

(Berlin) - Mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 soll das Gesundheitswesen leistungsfähiger und eine tragfähige Lösung für digitale Gesundheitsleistungen geschaffen werden. Internetnutzerinnen und -nutzer begrüßen das E-Rezept mehrheitlich, zeigt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh). Rund vier von zehn Befragten (38,7 Prozent) wollen ab 1. Januar das E-Rezept nutzen. Fast jede(r) Dritte (30,1 Prozent) beabsichtigt dies sogar "eindeutig”. Weniger als jede vierte Online-Käuferin oder -käufer (23,8 Prozent) möchte demgegenüber vergleichbar eindeutig das E-Rezept über einen Papierausdruck mit Rezeptschlüssel verwenden. 28,9 Prozent sind sich unentschlossen.

Gerade bei Online-Apotheken können E-Rezepte allerdings bislang nur umständlich eingelöst werden: "Durchgehende digitale Prozesse tragen zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung bei. Insbesondere in ländlichen Gebieten und für Patienten mit eingeschränkter Mobilität hat das E-Rezept, in Kombination mit Telemedizin, das Potential, die Versorgung entscheidend zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Chance nutzen, endlich nutzerfreundliche, rein digitale Einlösewege für das E-Rezept umzusetzen, um die Potentiale dieser Anwendung voll auszuschöpfen", so Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland und des Arbeitskreises Digital Health im bevh. Die gematik hat mit ihrem Beschluss zur Weiterentwicklung der mobilen Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in dieser Woche dafür bereits den technischen Rahmen geschaffen.

Die digitale Einlösung des E-Rezepts setzt bislang ein kompliziertes Verfahren über eine mit NFC-Chip ausgestattete Gesundheitskarte und dazugehöriger PIN ausschließlich in der E- Rezept-App der mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Gematik voraus. "Der bislang verbreitetste Einlöseweg der physischen Vorlage der Gesundheitskarte beim Apotheker diskriminiert den Vertriebsweg des Onlinehandels und verzerrt grundlos den Wettbewerb. Das BMG ist hier in der Pflicht, die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten wiederherzustellen", so Bleimaier.

Nicht einmal mehr 10 Prozent der Online-Käuferinnen und -käufer im Alter bis 39 Jahre wollen künftig noch den Papierausdruck für ein E-Rezept nutzen. Unter den 40- bis 49-Jährigen präferiert mehr als jede(r) Zweite die rein digitale Lösung. Auch bei den über 50 Jahre alten Befragten möchte schon mehr als jeder Dritte seine Rezepte digital erhalten und einlösen.

Zur Umfragemethode

Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag des bevh 1.024 Personen zwischen em 29.11. und 02.12.2023 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Personen, die im Internet einkaufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) Frank Düssler, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin Telefon: (030) 2061385-0, Fax: (030) 2061385-20

(jg)

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