Einführung der LKW-Maut darf nicht verschoben werden / Rückschritt in der Infrastrukturfinanzierung durch Entwurf der EU-Wegekostenrichtlinie muss verhindert werden
(Köln) - Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert die EU-Kommission auf, keine neuen Hürden für die Einführung der deutschen LKW-Maut aufzubauen. Die Bedenken der Kommission basierten lediglich auf der politischen Willenserklärung, eine spätere Mauterhöhung von 12,4 auf 15 Cent je Kilometer finanziell zu kompensieren. In das Autobahnmautgesetz sei dieser Aspekt jedoch nicht aufgenommen worden. Vielmehr wolle die Bundesregierung vorab die Vereinbarkeit mit dem EU-Gemeinschaftsrecht klären. Einem Prüfverfahren der EU könne jedoch nur geltendes Recht unterworfen werden. Das verabschiedete Autobahnmautgesetz stehe im Einklang mit geltendem europäischen Recht.
VDV-Präsident Günter Elste äußerte den Verdacht, dass EU-Kommissarin de Palacio über dieses Prüfverfahren die deutsche LKW-Maut zugunsten einer europäischen Maut aushebeln wolle. Wenn jedoch die LKW-Maut in Deutschland jetzt nicht komme, so Elste, sei ihre Einführung auf Jahre hinaus fraglich und es fehle damit ein wirkungsvoller Ansatz zur Lösung der sich ständig verstärkenden Verkehrsprobleme.
Hintergrund dieser aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission sei der soeben durch die Kommission vorgelegte Entwurf einer neuen Wegekostenrichtlinie für den Straßengüterverkehr. Der VDV fordert Ministerrat und Parlament der EU auf, einen Rückschritt in der Infrastrukturfinanzierung zu verhindern. Der Entwurf falle hinter die geltende EU-Wegekostenrichtlinie zurück, so der VDV-Präsident, verschärfe die Benachteiligung der Eisenbahn im Wettbewerb und er gefährde substanziell den lang ausgehandelten Kompromiss bei der deutschen LKW-Maut. Dies alles stehe im Gegensatz zur Politik der EU und der Bundesregierung, mit der Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden solle, um den Straßenverkehr zu entlasten und damit eine bessere Auslastung der getätigten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu realisieren.
Nach dem Entwurf sollen die Nutzer lediglich für die Infrastrukturkosten eines begrenzten transeuropäischen Straßennetzes und direkt mit diesem zusammenhängende Ausweichstrecken herangezogen werden können. Zudem soll sich die Kostenbemessung nur auf Investitions- und Unterhaltungskosten der vergangenen 15 Jahre beziehen dürfen. Das Finanzierungsaufkommen ist hauptsächlich für Straßeninfrastrukturmaßnahmen vorgesehen. Die derzeit geltende EU-Wegekostenrichtlinie, auf die auch das deutsche Autobahnmautgesetz aufsetzt, basiert auf einer erweiterten Kostenrechnung und erlaubt die Erhebung der LKW-Maut auf dem gesamten Autobahnnetz. Zudem hat der deutsche Gesetzgeber im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik neben Maßnahmen des Straßenbaus auch einen nennenswerten Mitteleinsatz für die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße vorgesehen.
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