Einfach nur unsozial: Schon wieder sollen Kinder aus sozialschwachen Familien ihre kostenlose Mittagmahlzeit nicht mehr bekommen
(Berlin) - In zahlreichen Kommunen wurde in den vergangenen Tagen und Wochen erneut das Problem offenkundig, dass Kinder aus sozial schwachen Familien nicht mehr ihre kostenlosen Mittagsmahlzeiten aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket erhielten.
Das sind für eine Hartz4-Familie pro Kind rund 80 EUR an Mehrbelastung, die von ihrem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz für zusätzliche Verpflegungskosten ausgegeben werden müssen.
Dabei hatte es nach einer Initiative der Deutschen Kinderhilfe e. V. eine anerkennenswerte Lösung gegeben: Am 20.Mai 2020 wurde in das Sozialschutzpaket II der Bundesregierung aufgenommen, dass wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise von der gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen Einnahme des Mittagessens in Kita oder Schule abgesehen werden könne. Dies betraf bundesweit 453.053 Kinder, wenngleich nicht alle davon profitieren konnten - durch Umsetzungsprobleme aus unterschiedlichen Gründen in nicht wenigen Kommunen.
Doch diese anerkennenswerte Regelung konnte laut Sozialschutzpaket II der Bundesregierung bis höchstens 31.12.2020 verlängert werden, so dass seit Januar dieses Jahrs die Verpflegung wieder gemeinsam an den dafür vorgesehen Orte unter Einhaltung der Infektionsschutzstandards einzunehmen ist.
Zum Zeitpunkt der Befristung sind alle davon ausgegangen, dass die Pandemie bis Ende 2020 Vergangenheit ist. Niemand konnte wissen, dass es 2021 weiter gehen würde und vielleicht sogar noch schlimmer kommt.
Aus diesem Grunde fordert die Deutsche Kinderhilfe e. V. das Bundesarbeitsministerium auf, eine weitere Verlängerung der Ausnahme bis zunächst Ende 2021 gesetzlich zuzulassen.
"Es kann nicht sein, dass die jüngsten und Schwächsten in unserer Gemeinschaft eine Suppe auszulöffeln haben, die sie sich nicht eingebrockt haben", so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.
"Mich ärgert, dass sich nicht wenige Abgeordnete auch in den Ländern bei aufkeimenden Diskussionen schon wieder darauf zurückziehen, dass eine dezentrale Esseneinnahme gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sei. Dann muss eben das Gesetz nachgebessert werden! Was 2020 als erforderlich angesehen und geregelt werden konnte, kann und muss erst recht jetzt 2021 nachgeregelt werden. Nur zum Vergleich: Wenn eine Familie mit zwei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren wegen der Mehrverpflegung rund 160 EUR weniger für ihre beiden Kinder zur Verfügung hat, sind das rund 10 Prozent ihres Einkommens. Wenn z. B. ein Landtagsabgeordneter im Land NRW im gleichen Verhältnis betroffen wäre, hätte er monatlich ca. 800 EUR weniger zur Verfügung. Ich frage mich, ob er das einfach so hinnehmen würde", so Becker.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
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