Einen Stadtplan fürs Internet kopieren kann teuer werden
(Leipzig) - Die "Abmahnwelle" im Internet rollt. Das zumindest bekommt das mitteldeutsche Kompetenzzentrum für elektronischen Geschäftsverkehr (mdc-ecomm) zu spüren, denn hier klingelte das Telefon in den letzten Tagen immer wieder aus dem gleichen Grund: Unternehmen sind wegen "urheberrechtswidriger Verwendung von Kartenmaterial" oder "unerlaubter Nutzung von Kartenrechten im Internet" abgemahnt worden. Der Rechtsanwalt Alexander Wagner, mit dem das mdc-ecomm zusammenarbeitet, rät, was in diesem Fall zu tun ist:
Grundsätzlich sind auch Landkarten gemäß § 2 ein schutzfähiges Werk nach dem Urheberrechtsgesetz. Dies bedeutet, dass derjenige, der die Landkarte geschaffen hat, über deren Verbreitung und Nutzung bestimmen kann, das gilt auch für die Nutzung auf einer Internetseite. Nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist es daher unzulässig, wenn für den eigenen Webauftritt Landkarten verwendet werden, die von jemand anderem stammen und für deren Nutzung dieser keine Zustimmung erteilt hat.
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Landkarte tatsächlich unbefugt genutzt wird. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Webseite durch ein Dienstleistungsunternehmen erstellt wurde. Ist das Urheberrecht tatsächlich verletzt worden, muss innerhalb der Unterlassungsfrist die Landkarte von der Website entfernt werden. Der beim Abmahnenden entstandene Schaden muss ausgeglichen, die Schadenssumme jedoch zuvor geprüft werden. Die vom Abmahnenden beziehungsweise deren Rechtsanwälten gesetzte Frist muss zwingend eingehalten werden. Innerhalb dieser Frist muss zumindest eine Mitteilung an den Absender gesandt werden, dass man den Sachverhalt prüft. Wenn Zweifel bestehen, sollte kurzfristig Rechtsrat eingeholt werden. In den Fällen, in denen ein Dienstleister die Website für das Unternehmen erstellt hat, kommen außerdem noch Schadenersatzansprüche gegen diesen in Betracht.
Informationen zu allen Fragen rund ums Internet erhalten Unternehmen kostenlos und neutral beim mdc-ecomm. Es ist die gemeinsame Plattform der Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern in den Regierungsbezirken Leipzig und Halle-Dessau sowie des Institutes für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle-Leipzig e.V. Das Kompetenzzentrum wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördert und ist Bestandteil eines bundesweiten Netzwerkes. Es hat seinen Sitz im Haus des Handwerks Leipzig, Dresdner Str. 11/13 und ist telefonisch erreichbar unter 0341/ 21 88-238 oder per E-Mail: pnm@hwk-leipzig.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Handwerkskammer zu Leipzig
Dresdner Str. 11-13, 04103 Leipzig
Telefon: 0341/21880, Telefax: 0341/2188499
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