Eine Gemeinsame Marktorganisation für die EU-Agrarmärkte / Wirtschaftliche und strukturelle Verhältnisse berücksichtigen
(Berlin) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt grundsätzlich alle Bestrebungen der EU-Kommission, die zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau bei der vorgeschlagenen Zusammenfassung von 21 verschiedenen Marktordnungen zu einer Gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte führen.
In einem Schreiben an Bundesminister Horst Seehofer zeigt der DRV-Präsident Manfred Nüssel auf, dass der derzeit diskutierte Vorschlag der EU-Kommission kaum Vorteile und Nutzen für die unmittelbar davon betroffenen Unternehmen in der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen bringt. Der europäische Agrarmarkt ist durch sehr unterschiedliche Produkte und Sektoren gekennzeichnet. Bislang sind alle Vorschriften für die einzelnen Produkte bzw. Branchen in überschaubarer Weise gebündelt. Nun sollen zunächst 21 Marktordnungen in einer Verordnung auf rund 220 Seiten zusammengefasst werden, wobei die Marktordnungen für Wein sowie für Obst und Gemüse wegen der anstehenden Reformen noch nicht einbezogen sind. Nüssel unterstreicht, dass wegen des spezifischen Charakters dieser Sonderkulturen eine Einbindung in ein allgemeines Regelwerk nicht sinnvoll ist. Er spricht sich deshalb für den Erhalt der Marktorganisation Wein und der Gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse aus.
Der DRV lehnt zudem die Übertragung von Kompetenzen vom Rat an die EU-Kommission ab. Nüssel fordert Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer als Vorsitzenden des EU-Agrarrates auf, bei den Beratungen dafür Sorge zu tragen, dass die künftigen Regelungen für die landwirtschaftlichen Marktordnungen den sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen und strukturellen Verhältnissen auf den Agrarmärkten angemessen Rechnung tragen.
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