Pressemitteilung | Milchindustrie-Verband e.V. (MIV)

Ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit und Qualität auf dem Milchsektor / Futtermittel-Rahmenvereinbarung

(Bonn) - Für die Milchindustrie ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung, einschließlich Rohstoffeingangskontrolle unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung keine Probleme aufwerfen.

Für die Sicherheit der Milchprodukte sind nicht nur die Molkereien, sondern auch die Milcherzeuger und die Futtermittelwirtschaft verantwortlich, da ein enger Zusammenhang zwischen Futtermitteln und Nahrungsmitteln besteht. Dabei ist die Futtermittelkette im Rahmen des Verbraucherschutzes als Vorstufe der Lebensmittelproduktion zu sehen und zu kontrollieren. Im gegenseitigen Lieferverhältnis ist es deshalb notwendig und sinnvoll, dass sich Molkerei und Milcherzeuger bzw. Futtermittelwirtschaft (Industrie, Handel) gegenseitig informieren und unterstützen, auch unabhängig vom Lieferverhältnis. Ein schnelles bundesweites Informationssystem ist erforderlich.


Bundesweite Zusammenarbeit aller Stufen der Kette
In der Vergangenheit haben wir immer wieder festgestellt, dass Probleme auftraten, die auf kontaminierte Futtermittel zurückzuführen waren. Hinzu kommt, dass Futtermittel u. a. in Zusammenhang mit Dioxin und BSE in die Diskussion kamen. Diese Schwachstelle in der Vorstufe, dem Futtermittelsektor, hat die Milchindustrie erkannt. Mit dem Ziel eines durchgehenden, lückenlosen Qualitätsmanagements hat deshalb im Milchindustrie-Verband die Arbeitsgruppe Qualität und Produktsicherheit beschlossen, zur Futtermittelsicherheit eine freiwillige bundesweite Vereinbarung zwischen Futtermittelindustrie, Milcherzeugern und Milchindustrie zu treffen, die umfassend alle beteiligten Verbände einbezieht. Unser Entwurf für eine Futtermittel-Rahmenvereinbarung wurde deshalb mit allen Beteiligten diskutiert und schließlich von den Verbänden Deutscher Verband Tiernahrung, Deutscher Bauernverband e. V., Deutscher Raiffeisenverband e. V., Milchindustrie-Verband e. V. und Bundesverband der Privaten Milchwirtschaft e. V. abgeschlossen.

Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen ist Zentralstelle
In dem Durchführungsgespräch am 13. März 2001 wurde vereinbart, dass die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e. V., bei weiterer Federführung des Milchindustrie-Verbandes in der internen Koordination, die Informationen aus der Futtermittel-Rahmenvereinbarung verbreitet. Wir freuen uns sehr, dass sich die Landesvereinigung Niedersachsen e. V. als Zentralstelle zur Verfügung gestellt hat, zumal sie über jahrelange umfangreiche Erfahrungen in Hinblick auf die Futtermittelqualität bei der Milcherzeugung verfügt.

Freiwillige Vereinbarungen gibt es zwischen der Milchindustrie und der Futtermittelindustrie in einigen Bundesländern, wie in z. B. Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen. Inhaltlich sind im Regelungsumfang Unterschiede feststellbar, offen ist bisher auch die Frage der Einbeziehung der Milcherzeuger. Bisher vorhandene regionale Vereinbarungen sehen vor, dass die Unternehmen der Futtermittelindustrie, die sich der jeweiligen Vereinbarung angeschlossen haben und die Bedingungen einhalten, den Milcherzeugern genannt werden. Dieser erfolgreiche Weg auf regionaler Ebene war Basis für unseren bundesweiten Ansatz.

Strengere Anforderungen als gesetzlich vorgeschrieben
Die verabschiedete Futtermittel-Rahmenvereinbarung sieht Regelungen beim Mischfutterhersteller und Futtermittelhandel sowie beim Milcherzeuger in Hinblick auf den Bezug von Einzelfuttermitteln und den Einsatz von betriebseigenen Futtermitteln vor. Hierzu gehört die Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems / Zertifizierung der Mischfutterhersteller und des Futtermittelhandels oder ein mindestens gleichwertiges System wie GMP (Good Manufacturing Practice) als Basis. Neben der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben gibt es u. a. ergänzende Regelungen in Hinblick auf die Art der Futtermitteltrocknung, die Verwendung von Transportbehältern, die Lagerung und den Transport von Futtermitteln sowie die Dokumentation in Zusammenhang mit der Rückverfolgung. Hinzu kommt, dass die Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems einschließlich der Kennzeichnung jeder Futtermittelkomponente in absteigender Mengenreihenfolge beschlossen wurde, um so frühzeitig Belastungen aufzudecken und die Ursachen zu ermitteln. Im Gegensatz dazu sieht das derzeitige Futtermittelrecht noch die Möglichkeit der Gruppendeklaration von Komponenten vor.

Ergänzt wird dieses durch ein Monitoring-Untersuchungsprogramm in Hinblick auf die Futtermittelzusammensetzung, das neben den amtlichen Prüfungen durchzuführen ist, und zwar u. a. in Hinblick auf verschiedene Untersuchungsparameter, wie z. B. Aflatoxin B1, Dioxin und PCB. Dieses alles sind freiwillige Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen deutlich hinausgehen, mit dem Ziel, die Sicherheit von Futtermitteln zu gewährleisten.

Anforderungen an Milcherzeuger
Milcherzeugern wird empfohlen, ihre Einkäufe bei den der Vereinbarung angeschlossenen Futtermittelherstellern (bezüglich Mischfutter, Komponenten) zu tätigen. Milcherzeuger, die ihre Produkte über andere Hersteller beziehen, sollen sich bestätigen lassen, dass sie die vorliegende Norm einhalten. Auch beim Milcherzeuger ist die Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems einschließlich der Dokumentation vorgesehen.

Information und Transparenz
Das bei der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e. V. eingerichtete Informationssystem gewährleistet, dass Unternehmen und Milcherzeuger die Möglichkeit haben, Futtermittelanforderungen, die regional auf Basis der bundesweiten Rahmenvereinbarung geschlossen werden, einzusehen und sich daran zu orientieren. Wir haben deshalb die Länderorganisationen gebeten, länderspezifische Vereinbarungen auf Basis der Bundes-Rahmenvereinbarung zu treffen bzw. bestehende zu ergänzen. Dabei können regionale Vereinbarungen zwischen Milchwirtschaft und Futtermittelwirtschaft durchaus strenger als die Rahmenvereinbarung sein. Im Internet der Landesvereinigung unter „milchwirtschaft.de/Futtermittelkontrolle" sollen die Rahmenvereinbarung, regionale Vereinbarungen sowie die Futtermittelherstellerliste je nach Region eingestellt werden.

Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Vertrauen
Für uns in der Milchwirtschaft sind u. a. qualitativ unangreifbare und in keiner Weise zu beanstandende Futtermittel eine entscheidende Voraussetzung für eine umfassende Qualität unserer Produkte und ihre Akzeptanz durch den Verbraucher. So sind die Rahmenvereinbarung Futtermittel und die regionalen Umsetzungen Beispiel für das bundesweite Zusammenwirken aller Stufen der Produktionskette. Es ist ein positiver Schritt in Richtung auf mehr Lebensmittelsicherheit auf dem Milchsektor. Sie führt durch integrierte Vorsorgemaßnahmen, Kontrolluntersuchungen, Regelungen zur Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation zu mehr Produktionssicherheit bei den jeweiligen Unternehmen und insgesamt zu einem erhöhten Verbraucherschutz im Sinne eines durchgängigen, umfassenden Qualitätssystems vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Gleichzeitig ist die Vereinbarung zwischen Milcherzeugern, Futtermittelindustrie und Milchindustrie ein wichtiger Beitrag, um weiteres Vertrauen in unsere Produkte bei allen Markt- und Verantwortungsbeteiligten, auch beim Verbraucher, zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) Adenauerallee 148 53113 Bonn Telefon: 0228/959690 Telefax: 0228/371535

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