Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Ein schwarzer Tag für die Pflege

(Berlin) – Der deutsche Bundestag lehnt das Personalverstärkungsgesetz Pflege ab.

Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1996 sind die Leistungen für Heimbewohner gleich geblieben. Die Anforderungen an die Pflegeheime sind allerdings drastisch angestiegen. Die Menschen bleiben immer länger in der Häuslichkeit. Die Folge: die Pflegebedürftigkeit in den Heimen nimmt drastisch zu. Frühere Krankenhausentlassungen und der mittlerweile enorme Anteil an hochgradig verwirrten Menschen bedingt einen stetig wachsenden Pflegeaufwand. Erheblich gestiegene Qualitätsanforderungen und übermäßiger Verwaltungsaufwand erfordern ebenfalls wesentlich mehr Personal.

Ohne mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen ist das Ziel, den Bedürfnissen aller Bewohner und den pflegetheoretischen Anforderungen gerecht zu werden, nicht zu erreichen.

„Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens, was uns die Pflege wert ist und was wir bereit sind, für die Pflegebedürftigen zu zahlen. Eine so ausgerichtete Diskussion, insbesondere vor dem Hintergrund des enorm ansteigenden Anteils älterer Menschen, wird das Machbare aufzeigen, anstatt es über Skandale zu kaschieren“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa e.V). Aus aktuellem Anlass hatte der Deutsche Bundestag sich am 27. Juni 2002 mit dem dringenden Mehrbedarf an Personal in Heimen zu beschäftigten.

Die CDU/CSU hatte ein „Personalverstärkungsgesetz Pflege“ zur Abstimmung gestellt. Erklärtes Ziel war die dringend erforderliche Ausstattung der Heime mit mehr Personal. Darüber hinaus sollte das Personal gerade für die Belange der verwirrten alten Menschen entsprechend qualifiziert sein. „Nur mit mehr Personal wird dauerhaft eine Verbesserung der Qualität der Pflege einhergehen“, so die CDU/CSU in Ihrem Antrag.

Mehr Personal verursacht mehr Kosten, daher sollten nach dem Gesetzentwurf die Leistungen für die Pflegebedürftigen der Stufe 2 und 3 angehoben werden. Mit dem Gesetzesantrag hat die CDU/CSU sich eindeutig für die Belange der Pflegebedürftigen, für eine bessere Qualität, aber auch für verbesserte Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte eingesetzt. Die anderen Fraktionen wollten diesem eindeutigen Signal an die Pflegebedürftigen und Pflegekräfte nicht folgen. Der Gesetzentwurf ist von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt worden.

„Ein schwarzer Tag für die Pflegebedürftigen und die vielen engagierten Pflegekräfte. Zurück bleibt Unverständnis und Unmut. Heute hat uns die Mehrheit der Parteien einen Lösungsansatz für einen Ausweg aus den Pflegeproblemen versagt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Ablehnung zu diesem Gesetz deutlich gemacht, dass sie nicht bereit ist, auch nur kleinste Schritte zur Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen, Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen zu leisten. Eine unglaubliche Haltung, mehr Qualität zu fordern und zu wissen, dass dafür mehr Personal erforderlich ist – und wenn es um die Konkretisierung geht, zu kneifen.“ so Bernd Meurer, bpa.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

NEWS TEILEN: