Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Ein Jahr BSE in Deutschland: Nüchterne Bilanz für den Verbraucherschutz

(Berlin) - Ein Jahr nach Bekanntwerden des ersten BSE-Falls in Deutschland hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine nüchterne Bilanz gezogen. „Ein neuer Qualitätsbegriff bei Lebensmitteln hat sich auf breiter Front noch nicht durchgesetzt,“ sagte Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Dieser müsse auch Umwelt- und Tierschutzstandards einbeziehen. Zwar seien die Verbraucher bereit, mehr Qualität auch tatsächlich zu honorieren. „Dies geht allerdings ins Leere, wenn es für den Verbraucher keine verlässlichen Informationen gibt, wie die Lebensmittel produziert werden,“ so Edda Müller.

Der vzbv forderte die Länder auf, die umfassenden Empfehlungen der Wedel-Kommission zur Neuorganisation der Lebensmittelüberwachung zügig umzusetzen. So fehle es bisher an klaren Kompetenzzuweisungen sowie - auf Bundesebene - an der Einrichtung des Bundesamtes für Verbraucherschutz. Als Schritt in die richtige Richtung begrüßte der vzbv die von Verbraucherschutzministerin Künast in dieser Woche vorgestellten Eckpunkte für ein Verbraucherinformationsgesetz. Reformen für mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln müssten aber darüber hinausgehen. „Die vorhandenen Lebensmittelkennzeichnungen müssen mit dem Ziel durchforstet werden, ihre Aussagekraft, Verständlichkeit, Verlässlichkeit und Glaubhaftigkeit zu erhöhen,“ sagte Edda Müller. Notwendig seien z. B. Angaben zur geographischen Herkunft eines Produktes, zur Wirtschafts- und Haltungsform sowie eine vollständige Auflistung der Mengenanteile einzelner Lebensmittelbestandteile. Dringend reformbedürftig seien darüber hinaus die Verkehrsbezeichnungen (d.h. der Name des Produktes) und die diesbezügliche Arbeit der Lebensmittelbuchkommission.

Zur nachhaltigen Bekämpfung der BSE-Krankheit fordert der vzbv eine Verbesserung der bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen durch:

- ein vollständiges und unbefristetes europaweites Verbot von Tiermehl ohne Ersatz durch gentechnisch veränderte Futtermittel.
- den Ausschluss jeglicher Risikomaterialien: So darf immer noch Hirn und Rückenmark von Rindern unter zwölf Monaten verarbeitet werden. Auch Herz und Lunge müssen als Risikomaterial gelten.
- BSE-Tests für alle Rinder: Auch Tiere, die jünger als 24 Monate sind, können erkranken und aussagekräftig getestet werden.
- die Intensivierung der BSE- und n-CJK-Forschung insbesondere in der Weiterentwicklung der Tests und der Erforschung der Übertragungswege
- die Änderung der Schlachtmethoden für Rinder: Durch den heute noch praktizierten Bolzenschuss und die Teilung des Rückgrats können Risikomaterialien auf die Fleischpartien gelangen.
- eine lückenlose Kennzeichnung aller Zutaten und Zusätze verpackter und loser Wurst- und Fleischwaren einschließlich der Tierart- und der Herkunftskennzeichnung von zusammengesetzten Fleischwaren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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